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Den 11. Dezember 192%
häufen und der Umfang des Geschäfts
durch Eröffnung der Zweigstellen sieh'
an und für sieh sehr gesteigert hat,
Beschluß :
Die vorübergehende Einstellung des Beth gegen ein
Arbeitstaggeld von 5 M zu genehmigen.
§ 2 38.
Nach Runderlaß des 3nnenmtniste=
riums vom 17. Oktober 1929 Er. IV 211,
wird es von diesem nicht beanstand
det, wenn auf den im Anschluß an die
Reehnungsgrüfung der Oberamtsspar=
hasse vorgesehriebenen Kassensturz
mit Nachrechnung nebst Prüfung der
Kapitalurkunden verzichtet wird.
Voraussetzung ist jedoch, daß die M-
Württ; Sparkassen=und Giroverband
ausgehende jährliche Hauptprüfung mit
unvermutetem Kassensturz und Durch=
sieht der Kapitalurkunden tatsächlich
stattgefunden hat. Außerdem sind die
in § 119 Abs.l Vollz.Verf,z.Bez ,0.
vorgesehriebenen zwei unvermuteten
Kassenstürze nach wie vor durehzuK
führen, wobei nach dem genannten Äunä
erlaß empfohlen wird, wenigstens bei
einem dieser Kassenstürze einen Brü s
fungsbeamten der Girozentrale beizu s
hiehen.
Auf entsprechenden Antrag der
Oberamtssparkasse wird