Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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Den 11. Dezember 192% 
häufen und der Umfang des Geschäfts 
durch Eröffnung der Zweigstellen sieh' 
an und für sieh sehr gesteigert hat, 
Beschluß : 
Die vorübergehende Einstellung des Beth gegen ein 
Arbeitstaggeld von 5 M zu genehmigen. 
§ 2 38. 
Nach Runderlaß des 3nnenmtniste= 
riums vom 17. Oktober 1929 Er. IV 211, 
wird es von diesem nicht beanstand 
det, wenn auf den im Anschluß an die 
Reehnungsgrüfung der Oberamtsspar= 
hasse vorgesehriebenen Kassensturz 
mit Nachrechnung nebst Prüfung der 
Kapitalurkunden verzichtet wird. 
Voraussetzung ist jedoch, daß die M- 
Württ; Sparkassen=und Giroverband 
ausgehende jährliche Hauptprüfung mit 
unvermutetem Kassensturz und Durch= 
sieht der Kapitalurkunden tatsächlich 
stattgefunden hat. Außerdem sind die 
in § 119 Abs.l Vollz.Verf,z.Bez ,0. 
vorgesehriebenen zwei unvermuteten 
Kassenstürze nach wie vor durehzuK 
führen, wobei nach dem genannten Äunä 
erlaß empfohlen wird, wenigstens bei 
einem dieser Kassenstürze einen Brü s 
fungsbeamten der Girozentrale beizu s 
hiehen. 
Auf entsprechenden Antrag der 
Oberamtssparkasse wird
	        
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