Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

265. 
Den 11. Dezember 1929. 
§ 245. 
Die Sehreibeghilfin Paula 
Manz bei der Bezirksfürsorge= 
behörde war vom 22. September bis 
10. November 1929 einschließlich 
krank und dienstunfähig und hat 
über diese Zeit keinen Anspruch auf 
Weiterzahlung ihrer Bezüge. 
Bezüglich der Gehaltszahlung über 
diese Zeit wird 
beschlossen: 
Der Manz aus Billigkeitsgründen den Gehalt für 
September 1929 und November 1929 in vollem Betrag aus= 
zubezahlen und ihr das Krankengeld für die Zeit vom 
2 7 -90. Sept, und 1-10. November 1929 ebenfalls zu 
überlassen. 
§ 246. 
Über die Zeiit der Erkrankung 
der Schreibe^iil fin Paula M an z 
bei der Bezirksfürsorgebehörde war 
Verwaltungspraktikant Gerstenlauer 
von Laupheim 29 Arbeitstage als 
Aushilfe beschäftigt. Derselbe sucht 
hiefür um Verwilligung einer Pauseh= 
entsehädigung von 200 M nach. Von 
der Bezirksfürsorgebehörde wird 
dieser Antrag befürwortet. 
Beschluß: 
Den beantragten Betrag von 200 M.- als Entlohnung 
des Gerstenlauer festzusetzen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.