29.
Den 15. September 1928.
§25.
à 25. liai ds.Drs. ist | auf
Markung Donaustetten im Staatswald
XXIII Miß Abt.8 Seba^n ein Wald«
brand aus g ebrochen. Die Kosten der
Bekämpfung dieses■ Brandes betragen
zusammen 14,40 KM. Hievon entfallen
auf die Amtskörperschaft gem.Artl?
der Wa}dfeuerlöschordnung 2/5 mit
9,60 RM. Der Brand wurde vermut-
lieh durch eine Wandergruppe, die
im Halde abgekoeht und beim Ver=
lassen des Platzes die nötige Vor«'
steht außer Aeht gelassen hatte,
verursaeht. Wer als Brandstifter
in Betraeht kommt, konnte nieht
ermittelt werden. Die Staatsan=
waltsehaft Ulm hat daher das Ver=
fahren eingestellt.
Beschluß:
An den Gesamtkosten den Betrag von -:2 RM 60 -
- vorbehaltlich der Zustimmung der Amtsversamm«
lung - auf die Amtskörper schuft zu übernehmen.
§ 29.
Die Firma Hugo König
& Söhne in Dnterktrehberg will
die Kraftfahrlinie Dim - Altheim-
Laupheim nach Baustetten - Mietin-
gen - Baltringen verlängern. Die
Oberpostdirektion Stuttgart ersucht
nun in einem Schreiben vorn l.d.Mts.