289.
Den 29. Januar 1930»
3.9 AIs 2,Beamten den bisherigen Angestellten
Hans Erb bei der Oberamtssparkasse gegen
einen Monatsgehalt von 189 ^.— unter Übernahme
der vollen Versicherungsbeiträge auf die Oberamts&
Sparkasse privatreehtlieh anzustellen und die
Kosten einer Monatskarte 3 « Klasse von Laupheim-
Stadt — S^hwendi ebenfalls auf die Oberamtsspar*
kasse zu übernehmen.
4.7 Zu diesen Beschlüssen die Zustimmung der Amts=
Versammlung einzuholen.
3.1 Die Oberamtssparkasse mit der Durchführung der
erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen.
§ 230.
Die Oberamtssparkasse be=
antragt unter eingehender Begründung,
im Interesse der glatten Geschäfts-
erledigung die Einstellung einer
Hilfskraft an Stelle der ausgetre=
tenen Hilfskräfte Münch und Beth
bis auf weiteres zu genehmigen.
Vorläufig ist die Verwendung des
z,Zt. nach Abschluß seines Studiums
zu Hause sieh befindlichen Josef
Hartmann in Laupheim vorgesehen,
welcher nach Anstellung beim Staat
durch ein tüchtiges Fräulein er=
setzt werden könnte.
• -Als Ersatz für den vom l.März
d.J. ab bet der Zweigstelle Sehwendi
verwendeten Hans Erb wird die Ein=
Stellung eines tüchtigen Btank -