298.
Den 29. 3anuar 1930.
§ 233
Korporationsstraßenwärter Raw
in Weinstetten ist auf 31. Dezember
1929 aus dem Dienst ausgesehieden.
Oberamtsbaumeister Küehle bat anläßlich
dieser Änderung vorgesehlagey, künftig
den Dienst von Rapp an einen Straßen=
. arbeiter mit dem Sitz in Weinstetten
und an einen Straßenarbeiter-mit dem
S-ttz in Altheim zu verteilen.
Waeh diesem Vorsehlag hätte zu besorgst
1 ) Der Straßenarbeiter in Weinstetten'
die Wart'e und Pflege der Straße von
der Markungsgrenze Weinstetten gegen
Hüttisheim bis zur Markungsgrenze Stein
berg und von Weinstetten nach Altheim
und Sehnürp fling en,
2) Der Straßenwärter in Altheim ?
Die Wart-und Pflege der Straße von
Staig über Altheim bis naeh Unterweist
' " 3m Einvernehmen mit dem Bezirksrat
hat Oberamtsbuumetster Küehle als
Straßenarbeiter ab 1. 3anuarl930
■ A m b r o s 2 a u e h ^^in Wein=
stetten, geb.den l.Hovember 1893 mit-
woehentlieh 4 Arbeitstagen und
Dohannes S e r t h o f e r i 1
Altheim, geb.den 2/.Oktober l^mit
woehentlieh 2 Arbeitstagen gegen einen
Stundenlohn von -.• 60 H neben Übernahm
der vollen Versieherungsbeiträge auf
die Amtskörpersehaft und mit lAtägigM
Kündigung angestellt und ihnen die