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Den 13. September 1928.
um Mitteilung, ob die Amtskörper schäft
die Einrichtung einer Kraftpostlinie
nicht derjenigen einer privaten Kraft=
fahrlinie vorziehen würde und zum Ab*
sehluß des üblichen Vertrags mit der
Reichspost über die Einrichtung und
den Betrieb der Krqftpostlinie bereit
wäre, da sie (die OberpostdirektionJ
Kraftposten auf der Strecke Laupheim-
Bdltringen unter den früher mitgeteil-
ten Bedingungen fVerzicht auf Abmangel*
deckung, Einführung des 8 RPfg.^Tarifs!
einrichten würde.
* Bal t ringen, Baus teilen u.Mie- 5er Vorsitzende Äa? Mengen ait da
gen beteiligten Gemeinden + verhandelt t
Die Gemeinden Baustetten und Mietingen
würden der Einrichtung einer privaten 4
Kraftfahrlinie den Vorzug geben nament*
lieh deshalb, weil ein Privatunter*
nehmen weniger strenge Anforderungen »
an die Straßenunterhaltung stellen und
auch Privataufträge besorgen würde.
Die Gemeinde Baltringen schließt sieh
dem an, für den Fall, daß dem Unter*
nehmet auch die Postbeförderung über*
tragen wird. Geschieht dies nichts so
gibt sie der Einrichtung einer Kraft*
postlinie den Vorzug, weil sie annimmt}
daß hiedurch die Postbeförderung in
der Gemeinde eine bessere wird.
Der Bezirksrat b^-
bes e h 1 i e ß t,
unter diesen Umständen auch der Einrichtung einer