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Den 29. 3anuar 1990.
obenangeführten Straßenstreeken zu=
gewiesen.
Der Bezirksrat erteilt hiezu
seine ausdrüehliehe
Zus timmung.
Für den Fall dringenden Bedürfnisses ist Oberamts=
baumeister Küchle ermächtigt, die beiden Arbeiter zeit=
weise / auf einige Wochen / 1 Tag weiter zu beschäf
tigen.
§ 296.
Für den Oberamtsbaumeister
wird auf ein diesbezügliches Gesuch
die Anschaffung einer Rechenmaschine
» Muldivo ” zum Preis von 290 RM.-
genehmigt.
§ 297.
Der den Korporationsstraßenwär=
e tern zu gekommene Grasertrag der
Straßen im Bahre 1929 wurde von
Oberamtsbau meister Küchle zue
9A2 Ztr. geschätzt. Zwecks Abrech=
nung wird der Nutzungswert für 1 Ztr.
auf -.• 80 H
festgesetzt.
§ 298.
Die Siadtgemeinde Laupheim hat
v die Verbesserung und Erbreiterung der
Rachbarsehaftest raße nach Baustetten
bis zur Markungsgrenze nach dem Vor=