JOS.
Ben S. April 1930.
B e s eh 1-u J_ :
1 .J Bie Zuruhesetzung des Straßenwärters Hieß auf
den Ablauf des 30. April 1930 auszuspreehen.
2 .J Sämtliche Akten der Pensionskasse für Körperschaft s=
beamte in Stuttgart zur Anweisung des Ruhegehalts
vorzulegen.
§ 269.
Bisher war die Gewährung
von Barlehen ohne Sieherheitsleis^
durch die Oberamtssparkasse fvergl.
Minist.Erlaß vom 23. Bezember 192}
Kr.IV 47457 nicht zugelassen. *
Auf Grund der Entwicklung der Vei=
hältnisse stellt die Oberamtsspar=
kasse den Antrag, diese Art Vermö=
gensanlage ebenfalls zuzulassen.
Bement sprechend wird vorn Bezirks=
rat
beschlossen:
Bei der Amtsversammlung den Antrag zu stellen, die
Satzung der Oberamtssparkasse -die Satzung dor Ober—
emt0 Sparkasse wie folgt zu ändern und hiezu die Geneh=
migung der Uinisterialabteilung für Bezirks=und Körper
sehaftsverwaltung einzuholen:
§ 24 d. Barlehen ohne Sicherheitsleistung.
Burch einstimmigen Beschluß des Bezirksrats (Aus=
leihkommissionJ können Barlehen ohne Sieherheits=
leistung für kürzere Zeit und gegen tägliche Kündi s