Pen 13. September 1928.
privaten Kraftfahrlinie den Vorzug zu geben und
sieh zu$ Abschluß des üblichen Vertrags m it der
Reichspost über die Einrichtung und den Betrieb der
Kraftpostlinie nicht bereit zu erklären unter der
Voraussetzung, daß der Unternehmer König auf einen
Zuschuß seitens der Amtskörpersehaft und der betei=
ligten Gemeinden verzichtet.
Zur Beurkundung
Ber Vorsitzende, : Ser
Amtsverweser.
/
stellv.Schriftführer:
Obersekretär.