Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

309. 
Dsn 6. April 1930, 
gung ausnahmsweise solehen Firmen und Einwohnern des 
Sparhassenbezirks gewährt werden, die als unbedingt 
zahlungsfähig bekannt sind. 
Per Betrag dieser Darlehen darf im einzelnen 
Fall 1 DiH.. im Ganzen 10 v.H. des Betrags der Gesamt= 
einlagen nicht übersteigen. 
§ 270. 
Räch einem Erlaß des 3nnenministe= 
riums vom 29. 3anuar d.3. Er, IV 138 hat 
der Württ. Sparkassen=und Giroverband 
darauf hingewiesen, daß im heutigen Ge= 
sehäftdleben besonders die dem gewerb= 
liehen und landwirtschaftlichen Hittel= 
stand angehörende Kundschaft der Spar= 
kassen häufig Sicherheit in Form von 
Bürgschaft zu leisten haben. Diese Bürg= 
schäften würden am Zweckmäßigsten von 
den Sparkassen übernommen. Beispiels= 
weise werden Holzgelder von Staat und 
Gemeinden dem Käufer gestundet, wenn 
dieser Sicherheit durch Bürgschaft 
leistete Hoch den Beobachtungen des 
*ürtt.Sparkassen= und Giroverbands be= 
stehtm das Bedürfnis für eine allgemeine 
Regelung solcher Fälle. Er hat daher mit 
Zustimmung des Bnnenministeriums eine 
entsprechende Änderung der Mustersatzung 
( § 13 b J vorgenommen. Zur Überwachung 
der von den Sparkassen übernommenen 
Bürgschaften ^f^Bszug auf ihre Höhe,Dauer, 
Sicherheit und; Genehmigung der Ausleihe=
	        
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