Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

311. 
Den 6. April 1930. 
papieren ( Dnhaberpapieren], die nur in 
Hege der Siehe rung^übereignung môg= 
lieh wäre, ist nicht zugelassen, da 
die Kreditgewährung dureh die öff entity ■ 
ehen Sparkassen gegen Siehef ün g § ^ = 
Übereignung beweglicher Sachen nach 
wie vor grundsätzlichen Bedenken be= 
gegnet. Ebenso ist der Warenlombard den ' 
Sparkassen nicht gestattet. , 
Auf den Antrag der Obe rants spar= 
kasse wird 
beschlossen 
Bei der Amtsversammlung den Antrag zu stellen: 
Die Satzung der Oberamtssparkasse in Anpassung an 
die derzeitigen Verhältnisse wie folgt zu ändern bezw. 
zu ergänzen : 
§ 13 b. Dbernahme von Bürgsehaften. 
Bürgschaften dürfen durch die Sparkasse nur auf Grund 
der Beschlüsse der Ausleihekommission und nur gegen die 
■für die Gewährung von Darlehen satzungsmäßig^ vorge= 
sehriebenen Sicherheiten übernommen werden. 
Durehfeinstimmigen Beschluß des Bezirksrats fAusleihe= 
kommission) können Bürgschaften ohne Sicherheitsleistung 
für kürzere Zeit ausnahmsweise solchen Firmen und Ein= 
wohnern des Sparkassenbezirks gewährt werden, die als 
unbedingt zahlungsfähig bekannt sind. Der Betrag dieser 
Bürgschaft darf im einzelnen Fall 1 v.H.,im ganzen zu= : 
summen mit den ohne Sicherheit gewährten Dar 1 eh6^2^ bJ 
10 v.H. des Betrags der Gesamteinlagen nicht über= 
steigen. 
§ 21. Darlehen gegen Verpfändung / Lombard) und 
Sicherungsabtretung. 
^ Darlehen können gegeben werdens 
a) gegen Verpfändung von Wertpapieren.Zugelassen sind
	        
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