313.
Den A . April 1930.
Sammlungsbeschluß doth 14. März 1929,
dem zweiten Beamten der Oberamtsspar^
hasse, Oberamtssparkassier Konrad,
mit Wirkung vom 21. Mai 1929 an die
Bezüge der Besoldungsgruppe 7 b zu
gewähren, nieht genehmigt werden.
Vom Innenministerium wird es dagegen
nieht beanstandet, wenn das Besoldung
dienstalter in der Gruppe A a auf
den 21. Mai 1929 festgesetzt wird,
sodaß er vom 21. Mai 1929 ab den
Endgehalt dieser Gruppe beziehen kann.
Besehluß
1.1 Das Besoldungsdienstalter des Oberamtssparkassiers
Konrad in Besoldungsgruppe^ a .auf den 21. Mai 1909
festzusetzen und ihn° ab in den Grund=
gehalt der Endstufe mit -.• 5000 RM einzuweisen.
2.) Zu dieser Festsetzung die Genehmigung des Onnen =
° ministeriums einzuholen.
3.1 Auf einen Rüekersatz der an Konrad bisher auf Grund '
seiner Weiterbesoldung naeh Gruppe 6 geleisteten
Zuvielzahlungen aus Billigkeitsgründen zu verzichten.
§ 522.
Dem Bezirksrat wird der Erlaß
des Innenministeriums vom 17.3anuar
1930 Er. IV 2170/29 Ziff.Il bezw.
der Erlaß der Ministerialabteilung
für Bezirn:s= und Körpersehaftsver=
waltung vom 25. Januar 1930 Kr.7263
eröffnet. Hienaeh kann der Besehluß
der Amtsversammlung vom 14.März 1929
den Gegenreehner Weißhaar bei der
Oberamtssparkasse persönlich nach