514.
Den F . April 1930.
Gruppe 7 b zu bezahlen, nicht genehmigt
werden. Infolgedessen ist sein Besoldung s
< dienstalter in Besoldungsgruppe 8 L fest:
zusetzen (vergl.Antrag des Bezirksrats
an die Amt so er Sammlung vom 90.Januar 199
- § 79 -).Seitheriges Besoldungsdienst=
alt,er in Gruppe VIII (alt) 1.Dezember
WM
Beschluß:
Das Besoldungsdienstalter des Oberkekretärs Wei ß=
h a a r in Gruppe 8 a, entsprechend der Dberleitungs=
bestimmung auf den 1. Dezember 1919 festzusetzen und
ihn vom 1.Oktober 1927 ab in die Bezüge nach Stufe 7
mit 4 200 Rll einzueeisen. Vorrückung in Stufe 8 auf
1. Dezember 1927.
§ 273.
Bach Erlaß der Ministerial
abteilung für Bezirks= und Körperschaft
Verwaltung vom 11. Februar 1990 Br.
798 ist der Oberamtssparkasse aus der
Verteilung der Aufwertungsmasse der
Württ.Girozentrale an die Verbandst
Sparkassen auf 91.Dezember 1929 ein
Anteil von 2469 5# 79 H zugefallen.
Diese freiwillige Leistung soll zur
Aufbesserung der Teilungsmasse der
Oberamtssparkasse, gegebenenfalls zu
vorzeitigen Auszahlungen verwendet
werden, Bach der eingeholten Äußerung
der Oberamtssparkasse ist der Betrag
zur Verbesserung der Aufwertungsmasse
verwendet worden.