316.
Den F . April 1930.
Der Bezirksrat erteilt zu der
Beschäftigung nachträglich die
Genehmigung.
§ 222.
Der Leiter der Zweigstelle der
Oberauitssparkasse in Sehwendi, 3osef
Anderes, hat seinen eigenen
Kassensehrank zum Preis non 430 RM
zum Kauf angeboten. Die Oberamtsspar=
kasse hält eine Entschädigung von 300 ,
für angemessen. Hit diesem Betrag wäre
Enderes einverstanden.
Beschluß
Den fraglichen Kassensehrank um den Betrag von
- . 300 RM käuflich zu übernehmen und die Oberamts=
Sparkasse zur Zahlung anzuweisen.
§ 278.
Die Oberamtssparkasse wird zur
Anschaffung einer neuen Mercedes =
Schreibmaschine für die Zweigstelle
Sehwendi zum Preis von ca. 400 RM Iw
Abzug eines BehördenrabattsJ
ermächtigt.
§ 222.
Mit Rücksicht auf die Umwandlung
der Kassenstelle der Oberamtsspar=
kasse in Sehwendi in eine Zweigstelle
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