124.
Den ^ . April 1930.
§ 292.
Die Kosten der Verbesserung
und Erbreiterung der llaehbarsehafts=
straße von Laupheim nach Baustetten
auf Markung Laupheim belaufen sieh
naeh der Aufstellung der Stadtpflege
Laupheim, welche doM Oberamtsbau=
meister geprüft wurde, auf 821 MUH
Die Oberamtspflege wird
angewiesen:
Den Betrag von 2/4 RM als Amtskörpersehaftsbei=
trag / obe^298 ) an die Stadtgemeinde auszubezahle s
und die Mittel aus dem Straßenverbesserungsfond
zu entnehmen.
§ 293.
Die Gemeinde Bußmann sh au sen
ist genötigt, die Brücke über den
Rotkanal /innere Brücke) im Zuge der
K^ehbarsehaftsstraße Bußmannshausen -
Orsenhausen auf Markung Bußmannshause
umzubauen. Rach dem vom Straßen=und
Wasserbauamt gefertigten Voranschlag
werden sieh die Kosten auf 6000 RM
belaufen, wovon 3800 RM auf die rei=
nen Baukosten / ohne Grunderwerb und
SicherheitsmittelJ entfallen. Der
Gemeinde ist ein Staatsbeitrag von
1930 RM in Aussicht gestellt.
Sie* sucht um Gewährung eines Amts=
körperschaftsbeitrags nach.