335.
Den F . April 1930.
Beschluß:
Bei der Ant su er sawlung zu beantragen, der
Gemeinde Bußmannshausen einen Amtskörpersehafts-
beitrag uon 23 % der Ks» reinen Baukosten zu oer=
willigen.
§ 294.
Die Stadtgemeinde Laupheim
hat nunmehr die Kostenaufstellung
über den Einbau einer Landwirtschaft£
schule in das Sehrannengebäude uor=
gelegt. Nachprüfung durch den 0ber=
amtsbaumeister belaufen sieh die
beitragsfähigen Kosten auf 26 327 BK.
Der Amtskörperschaftsbeitrag berechn
net sieh demnach gemäß Amtsversamm=
lungsbeschlusses vom 14. März 1929
- § 272, auf -.• Iß 163 M 30
Hierauf wurde bereits eine Ab=
sehlagsZahlung von 7000 Bit geleistet
Beschluß :
Die Kostenaufstellung über 26 327 BK anzu-
erkennen und die Oberamtspflege zur Auszahlung des
Restbetrags von 6163 RK 30 § anzuweisen.