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Den 6. April 1930.
die Landwi ri sehaftssehule nicht in
Aussieht gestellt werden könne. 3nfol=
gedessen komme vorläufig eine Weiter=
Behandlung der Angelegenheit nicht in
Frage. Vielmehr sei gleichzeitig mit
der VQrlage der Pläne um Verlängerung
des Termins für die Bereitstellung
neuer Räume nachgesucht worden.
Die Stadtgemeinde hat Bezüglich
der Platzfrage die Antwort erteilt,
daß die gegenwärtige Lage eine Bestimme
te Zusage im gewünschten Sinne leider
nicht zuläßt, daß die Stadt aBer Be=
reit ist, zu gegeBener Zeit die Bau=
platzfrage zu fördern.
Der Bezirksrat nimmt hievon
ohne Einwendung
Kenntnis.
§ 297.
Vom; Innenministerium ist der
AmtSV ersammlungsBesehluß vom lé. März
1929, dem Geschäftsführer der Bezirks=
fürsorgeBehörde, Reehnungsrat Boden=
müll er^ für seine Person die Bezüge
der Besoldungsgruppe 6 zu gewähren, 1t.
Erlaß vom 17. 3anuar 1930 Er. IV
2170/29 an die MinisterialaBteilung
für Bezirks= und Körperschaftsverwal=
tung nicht beanstandet worden. Das
Besoldungsdienstalter dieses Beamten
ist dementsprechend festzusetzen und
die Gel91 tseinweisung vorzunehmen.
Bodenmüller hatte in der alten Besold