11.
Ssn4. Oktober 1928.
sowie um die Versetzung des Grenz=
stocks bei der Kramer* sehen Fabrik 1
an die Markungsgrenze Gögglingen.
das Oberamt Ulm hat um Äußerung
ersucht, ob die Amtskörper schäft
Laupheim bereit ist, die Hälfte der
Kosten zu übernehmen.
Der Bezirksrat
beschließt:
Eine Kostenübern&kme abzulehnen, da die Lostrennung
der Gemeinde Wiblingen gegen den Willen des Bezirks
Laupheim erfolgt ist und die Vorteile der Bezirksände rung _
der Stadtgemeinde Ulm bezw. dem Bezirk Ulm zu gute kommen.
§ 31.
Der Biener der Oberamts=
pflege, Oberamtssparkasse und Be
zirksfürsorgebehörde, Koch, war
vorn 20.-30.September 1928 beur=
laubt und hat am l.ds.Mts.den
Bienst als Hausmeister an der Wan=
derarbeitsstätte übernommen. Als
Stellvertreter wurde bis auf wei= *
teres Gottfried Bruder hier
gegen ein Arbeitstaggeld von 5 RM
durch die Oberamtspflege bestellt.
Ber Bezirksrat erklärt sieh mit
der getroffenen Regelung
,einverstanden.