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Den 6. April 1930.
ministerium auf den Ant su er sanlung s=
besehluß doth 14. März 1929,^r.268,
wornaeh die Vorrückung des Obérants =
geometers Speth in Besoldungsgruppe
4 b vorn 1. Oktober 1922 ab besehlossen
wurde, genehmigt, daß das Besoldungs=
dtenstalter dieses Beamten in der
. Besoldungsgruppe 5, das nach den Uber=
1 eitungsbeStimmungen mit dem 1.Oktober
1921 zu beginnen hätte, ausnahmsweise
auf den 1. April 1919 festgesetzt
wird.
Beschluß :
1 .J Da s Besoldungsdienstalter des Oberamtsgeometers
Speth in Besoldungsgruppe 3 mit Rückwirkung
vom 1.Oktober 192^ab auf den 1. April 1919 fest^9=
setzén und ihn dementsprechend vom erstenren Zeit=
punkt ab in die Bezüge nach Stufe 5 mit 6^00 RR
Grundgehalt einzuweisen. Vorrückung ab 1.April 1929
in Stufe 6.
2 .J Dem fraglichen Beamten die Amtsbezeichnung „Ver=
&essungsrat• beizulegen.
§ 299.
Eine?Anzahl Einwohnern A von
Dietenheim wurde für die Vornahme
von Vermessungsarbeiten und Ferti=
gung von Meßurkunden von Oberamts=
geometer Ebetëin auf /Grund des Amt$=
Versammlungsbeschlusses vom 14. März
- § 270, je ein Bausehalzusehlag
von 20 % zur Deckung der Diäten
und Reisekosten des Geometers auf=
gerechnet. Hiegegen sind naehstehen=
de Beteiligte vorstellig geworden