Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

331. 
Den §. April 1930. 
arbeiten lianen also wiederum der 
Gemeinde Dietenheim zu gute. Weiter 
ist den Gesuehstellern entgegenzu= 
halten, daß sie von ihrem Einspruehs 
recht gegen die Aufrechnung des Pau= 
schal Zuschlags innerhalb der gesetz= 
liehen Frist keinen Gebrauch gemacht 
also die Aufrechnung stillschweigend 
anerkannt haben. Durch die spätere 
Anforderung bezw. Bezahlung der Be= 
träge sind den Beteiligten beim heu= 
tigen Zinssatz die Vorteile einer 
Zinsersparnis zu gute gekommen, die 
die Pauschalbeträge übersteigt. 3m 
übrigen sind die B berechneten Pau= 
sehalbeträge im Verhältnis zum Zeit 
aufwand auf die erhobenen Vorstel= 
lung und deren Behandlung als ziem= 
lieh geringfügig anzusehen. Sie dürf 
ten auch für die Beteiligten eine 
besondere ins Gewicht fallende Be= 
lastung nicht darstellen. Die Be= 
reehtigung FS? Aufrechnung ist be= 
reits dargelegt. 
? Vom Bezirksrat wird einstimmig 
beschlossen: 
Die Gesuche um Nachlaß der verrechneten Pauschale 
Zuschläge aus den vorangeführten Gründen wie auch der 
Folgen wegen abzuweisen. 
§ 300. 
Der Stadtgemeinde Laupheim 
wurde seinerzeit ein langfristiges 
Hochwassernotstandsdarlehen durch 
die Amtskörperschaft im Betrage von
	        
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