Ben 8. April 1930.
75 000 RM gewährt. Biese Mittel wurden
zur teilweisen Bestreitung der Kosten
der Ro ttumkor relit ion innerhalb der
Stadt verwendet.Für dieses Hochwas=
sernotstandsdarlehen hat die Stadt=
gemeinde einen Zins von 2 % zu ent®
richten. Die über diesen Zinsfuß
hinausgehende Zinsdifferenz wird 1t.
Amtsver Sammlungsbesehluß vom 21,3uli
1927 , § 212, auf die Bauer von 10
Bahren auf die Amtshörperschaf t
übernommen, Ber jährliche Tilgungs»
betrag an diesem Barlehen ist unter
dem nach dem genehmigten Gesamtsehu1=
dentil gun g splan der Stadtgemeinde ab=
zutragenden Bahresbetrag von z,Zt.
8000 RM inbegriffen. Hienaeh ent
fällt auf das Hoehwassernotstands =
darlehe nd ar I ehe* ein jährl,Betrag
von 900 RM . Mach Lage der Sache muß
hier eine Sonderregelung bezüglich
der Barlehenssumme f für die die Zins*
differenz übernommen wird, getroffen
werden,
Bie Ministerialabteilung für
Bezirks= und Karpersehaftsverwal tuns
ging s,Zt, bet der Frage der Auf
stellung eines gesonderten Tilgungs*
plans für die Rottumhorrektionsschu M
davon aus, daß für die Tilgung ein
Zeitraum von höchstens 40 Bahren
in Rechnung zu stellen sei, Bnter
Zugrundlegung dieses Zeitraums würde
eine jährliche Tilgungsrate von rd.
1800 RM in Frage Rommen.