333.
Den 6. April 1930.■
Demgemäß wird nach Aussprache
beschlossen:
An dem HOehwassernotStandsdarlehen der Stadt=
gemeinde Laupheim von 73 000 RM die über 2 % hinaus*
gehende Zinsdifferenz auf die Dauer von 10 fahren
für einen Betrag zu übernehmen, der sieh nach Abzug
einer jährlichen Tilgungsrate von 1800 RM jeweils
ergibt. Die Tilgung der (Gesamt=J Schuld beginnt im
Rechnungsjahre 1928.
§ 301.
3n Ausführung des Amtsver=
sammlungsbesehlusses vom 30.Oktober
1929, § 290, betr.die Unterbringung
von amtskörperschaftlichen Beamtun=
gen in dem Amtskörperschaftsgebäude
König Wilhelmstraße Kr.22 hat das
Oberamt eine gutachtliche Äußerung
des Oberamtsbaumeisters/mit Skizzen,
über die Raumverteilungjeingeholt.
Diese wird vom Vorsitzenden verlesen;
Wach dieser Äußerung könnten unter=
gebracht werden : 3m Erdgeschoß :
äie Oberamtspflege und die Bezirks=
fürsorgebehörde, dabei können zuge=
teilt werden .•
^b^ Ob eramtspflege 3 Zimmer und 1
Registratur fdie Desinfektionsmittel
können im Untergeschoß untergebracht
werden!.