Den 6. April 1930»
NA das Gebäude zu einen Amtsgebäude
umzuändern, in welchem alle Beamtun=
gen untergebraeht werden können,wäre
eine Vergrößerung desselben notwendig,
wozu aber von der Evang.Gemeinde zu=
erst Platz erworben werden müßte.
Der Vmbau würde aber teuer zu stehen
kommen, so daß man besser täte, wenn
das Gebäude veräußert und 1 lieubau
erstellt würde t
Wenn nur die Oberamtspflege und
die BezirksfürsorgebeTiörde in dem Ge=
bäude untergebraeht werden, dann kann
wird es bei der Ofenheizung bleiben,
wird aber aueh der I. Stock zu Kanz=
leien eingeriehtet, dann möehte ieh
Warmwasserheizung empfehlen/ An
Kohlen werden für 2 Stockwerke jähr=
lieh 200 Ztr. erforderlich.
Bezüglich dem Hintergebäude ist
anzufügen, daß dasselbe s.Zt. als
Malerwerkstätte in Fachwerk billig
erstellt wurde und nach dem Kriege
zur Kotwohnung umgebaut wurde. Bas
Gebäude ist zum Wohnen wenig geeignet
und hat höchstens noch eine Lebens=
dauer von 10 - 15 Bahren.
Der Vorsitzende ist der Auffassung,
daß der von den einzelnen Beamtungen
angemeldete Raumbedarf z.Tl.als stark
übertrieben angesehen werden muß.
Die notwendigen Aufwendungen seien
nach dem Gutachten des oberamtliehen
Technikers erheblich, es frage sieh
aber, ob nieht ein größerer Teil in
Wegfall kommen könne.