Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

lis. 
Den S. April 1930, 
ET hält z, B. die Ein ri eh tun g einer 
Warmwasserheizung vorläufig nieht für 
nötig, au eh homme die vollständige à- 
ansehaffung der Kanzleieinriehtung 
nieht in Betracht, da ein Teil der 
Einrichtung bereits im Eigentum der 
Amtskörper schuft^ stehe, im übrigen 
die Einrichtung übernommen werden kà- 
ie. nun sollte darauf trachten, die 
Amtskörperschaftsbehörden möglichst in 
dem Gebäude unterzubringen, eine Zu= 
sammenfassung sei wohl in mancher Hin= 
sieht zweckmäßig und für die Bevölke= 
rung teilweise vorteilhaft, eine all= 
zugroße Bedeutung sei jedoch dieser 
Zusammenfassung bei der heutigen Ver= 
kehrserleichte rung nieht beizumessen. 
Der Oberamtsbaumeister wohne in der 
Höhe des Gebäudes, so daß für seine 
Unterbringung kein zwingender Grund 
vorliege, Eür die vollständige Durete 
führung des Amt sv er Sammlungsbeschlusses 
bestehe nach dem Ausgeführten kein 
zwingendes Bedürfnis. Für den Fall den 
Verwendung des Gebäudes als aus= 
schließliches AmtskÄr^fr^Anftrrgebäuds 
würde wohl auch die Anstellung eines 
vollbeschäftigten Bedienung i^n Frage 
kommen. Um Erdgeschoß könnte neben del 
Oberamtspflege und Bezirksfürsorgebe= 
hörde noch Oberamtsgeometer Eberwein 
untergebraeht werden. Die Registrar 
der Oberamtspflege müßte eventl.im 
Hinterhaus untergebraeht werden. Eine 
Einnahmeerhöhung aus dem Gebäude könri 
durch die Erhöhung der Mieten aus den
	        
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