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Den 5. 3 u n i 1930.
„und die Stelle des Oberamtssparkas*
siers, auf welche lt.Amtsversammlungs
beschluß am 14. März 1929 - § 263 -
Oberamtssparkassier Konrad versetzt
wurde, als 2. Be ant eus te Ile ( Stell*
Vertreter des SparkassenleitersJ be*
zeiehnet wird. Die Umwandlung der
Stelle des Gegenrechners in die 5.
Beamtenstelle homme einer Versetzung
auf ein geringeres Amt gleich und
wäre auch materiell nachteilig für
iÿn ^sobald die Oberamtssparkasse als
mittlere Sparkasse anerkannt werde,
Das wohlerworbene Recht auf die 2.
Beamtenstelle müsse ihm auch hin*
sichtlich der Besoldung erhalten ble^
ben. Weißhaar bittet zunächst den
Bezirksrat bezw. die Amtsversammlung,
seine Stelle nach wie vor als 2. Be*
amtenstelle zu belassen und ausdrück*
lieh anzuerkennen, daß er 2,Beamter
der Oberamtssparkasse „und Stellver*
treter des Sparkassenleiters sei.
Bür den Fall der Ablehnung seiner
Bitte soll die Beschwerde der Minister
rialabteilung für Bezirks* und Körper•
Schaftsverwaltung vorgelegt werden.
Wachs 42 1 V.V, z,Bez,Ordnung
hat der Gegenrechner nicht ohne wei*
. teres als Stellvertreter des Spar*
kassenleiters zu. gelten, vielmehr ist
die Bestellung besonderer Stellver*
treter zulässig. Die Versetzung des
Oberamtssparkassiers Konrad (vor*
heriger Sparkas senleitérai auf die