Den 4. Oktober 1928.
Stellung eines L. Oberamtsgeometers
ausgesprochen.
Der Vorsitzende führt aus, daß
die Rückstände der beiden Obérants -
geometer mit den Katasterarbeiten
insbesondere auf die ausgedehnte 3n-
anspruchnahme durch Feldbereini
gungsarbeiten zurück zu führ en seien.
Obérant s geometer Speth hat auf eine
diesbezügliche Anfrage mitgeteilt,
daß seit seiner Anstellung als voll*
beschäftigter Amtskörpersehaftsbeun
ter Geschäfte für die ih® früher zu=
geteilten Gemeinden des Bezirks Ulm
auf seinem Büro nicht mehr besorgt
wurden,
Vom Bezirksrat wird die Sachlage*
nach den verschiedenen in Betracht
kommenden Gesichtspunkten erörtert,
Hiebei bestand Übereinstimmung da=
rüber, daß die Anstellung eines 3*
Oberamtsgeometers nicht in Frage
kommt, da dessen Vollbeschäftigung
auf die Dauer nicht gesichert ist,
Andererseits wird die Ergänzung
des Dienstvertrags mit den Oberamts*
geometern in der Richtung für ange
zeigt gehalten, daß zur Übernahme
von Feldbereinigungen in Zukunft
vor Vorlage der Akten an die Zen=
tralstelle für die Landwirtschaft,
die Genehmigung des Bezirksrats
einzuholen ist.
Vom Bezirksrat wird sodann