360.
Den S. Juni 1950.
mehr für Fuite rzw e ehe, haum noch als
Streumittel verwendet werden hönne.
Die Kosten der Entfernung des Grases
seien größer als der Wert desselben,
Oberamtsbaumeister Küchle befürwortei
das Gesuch. Seit 3 Bahren sei seinen
Antrag entsprechend, aueh nur noch
der Streuwert in Anrechnung gehonnen,
Durch die Straßenerbreiterungen seiet
die Grasfläehen zum Teil aueh sehr
hlein geworden.
Der Bezirhsrat hält das Gesuch,
nicht für begründet, umsoweniger
als die Anrechnung bisher entspre»
chend der durch Schätzung ermittel=
ten genutzten Menge erfolgt und ein
sehr mäßiger Betrag pro Zentner in
Anrechnung hommt. Den Wärtern stellt
es frei, auf die Grasnutzung zu vs?-
ziehten;gegebenenfalls häme dann eint
Verpachtung des Ertrags im Öffentl.
Aufstreich in Frage. Der jährliche
Ausfall im Falle der Genehmigung
des Gesuchs beträgt etwa 430 RE.
Beschluß!
Das Gesuch abzulehnen.
§ 328.
Das Dimer Tagblatt stellt auf
den ablehndenden Beztrhsratsbesehluß
vorn 29.3anuar d.3. - oben § 239 -
erneut den Antrag auf Zustellung der
amtlichen Behanntmachungen gleich*
zeitig mit den Bezirhszeitungen.