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Ben 3» U uni 1930.
Die Eingabe , die zur Verlesung kommt,
führt u.a. aus, daß das Ulmer Tagt
blatt mit einem Abonnentenstand im
Bezirk von z,Zt. etwa 800 auf Grund
seiner Auflage als Laupheimer Blatt
anzuspreehen sei. Es handle sieh um
Abonenliten, die ein anderes Laupheimer
Blatt nieht lesen. Wie der Vorsitzen=
de mitteilt, hat sieh das Ulmer Tagt ’
blatt in der Sache auch an das 3nnen«
ministerium gewandet, von dem der
letzte Bezirks rats beschleuß einverlangt
worden sei, Der Bezirksrat ist der
Ansicht, daß es sieh bei den in den
Eingaben des Ulmer Tagblatts erwähnt
ten Richtlinien nicht um bindende
Vorschriften handeln kann. Unfolge=
dessen besteht auch keine Verpflieh=
tung, Zeitungen außerhalb des Bet
zirks die amtlichen Bekanntmachungen
offiziell zuzustellen. Bie 3 Bezirkst
zeitungen seien ohnehin einem bet
sonders starken Konkurrenzkampf
mit auswärtigen größeren Zeitungen
ausgesetzt.
Beschluß:
An dem- Bezirksratsbesehluß vom 29.Uanuar 1930
festzuhalten.
§ 329.
Unfolge ZUruhesetzung des Kor=
porationsstraßenwärters Kieß in Rot
ist dessen Bezirk wieder neu zu besetzei
Von Oberamtsbaumeister Küchle