363.
Den 3. 3 uni 1930.
dienstliche Zwecke zur Verfügung
gestellte Zinner zu gewähren sein.
Haoh übe reins timmender Ansieht hält
es der Bezirksrat zur Sieherung der
Antskörperschaft wie aueh in persön=
lieber Hinsicht für zweeknäßiger,
wenn die Antskörpersehaft nit Mußot=
ter in ein Mietverhältnis auf be=
stinnte Zeit in von ihr kündbarer
Weise tritt. Eventl. nüßte bezüglich
des Darlehens von 4000 RM verein=
bart werden, daß dieses zur Zahlung
fällig ist, sobald Mußsotter den
Mietvertrag kündigt.
Beschluß :
1 .J Die Wohnungsfrage für den Schulvorstand der Land-
wirtschaftsschule in der Weise zu einer Lösung zu
bringen, daß durch die Antskörperschaft mit Elektro=
^echn^eî installateur Mußotter ein Mietvertrag auf
bestirnte Zeit abgeschlossen wird, der eine mindestens
l/4jährliche Kündigung durch die Antskörpersehaft
vorsteht, aber seitens des Vermieters unkündbar sein
■ soll.
W.J Mit Ökonomierat Köninger als Untermieter ebenfalls
eu gegebener Zeit einen Mietverttag durch die Amts»
körpersehaft abzusehließen.
3 .) Dem Elektroinstallateur Mußotter ein weiteres Dar=
leben von 4000 RM zum üblichen Zinsfuß durch die Ober-
antssparkasse in Aussicht zu stellen, dasselbe jedoch
erst ausbezahlen zu lassen, wenn der Mietvertrag mit
ihm abgeschlossen ist und die Voraussetzungen Ziffer 1
erfüllt sind.