368;
Den 3. 3 u ni 1930.
Wenn aueh eine Teillösung bezüglich
der dem Verwaltungsaktuar Hothhelfer
zugeteilten Gemeinden in Betracht zu
ziehen wäre, so spreehen Zweckmäßig*
keitsgründe und finanzielle Gesichts#
punkte für eine Gesamtlösung, Diese
erscheint aber insofern noch verfrüht,
als die Vollzugsbestimmungen der neuen
Gemeindeordnung noch nicht erschienen
sind und aueh über das Steuerverein*
heitliehungsgesetz noch nichts Bestimm s
tes bekannt ist. Es kann heute noch
nicht vorausgesehen werden, welche
eventuelle Änderungen die Vollzugsver
fügung zur neuen Gemeindeordnung ina
Bezug auf die Einteilung der Verwal*
tungsaktuartatsbezirke und die Geschäft
tätigkeit der Verwaltungsaktuare über-
haupt, insbesondere aueh in Bezug auf
das Gerneindereehnungswesen bringen wirb
Aus der Mitte des Bezirksrats kommt
aueh speziell zum Ausdruck, daß eine
Teillösung nicht in Frage kommen könne,
Weiter wird darauf hingewiesen, das 3
Gemeinden einer Änderung des derzeitig
Zustandes vorläufig widersprechen.
Hierüber könne wohl nicht ohne weiteres
wegg&angen werden werden, insbesondere
aueh im Hinblick darauf, daß der Bezirk
gegen eine etwaige Aufhebung des Ober s
amts geschlossen dastehen sollte.
Eine Wiederbesetzung des Verwaltungs s
aktuariats II kann nicht mehr in Be*
traeht kommen, da durch die Aufhebung
bezw. Aufteilung eine wesentliche Er s
sparnis erzielt wird.