Den 4. Oktober 1928»
beschlossen: q|
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1,) Bei der Amtsversammlung Antrag auf Anstellung eines
3 e Oberamtsgeometers nieht zu stellen.
2.; Den Oberamtsgeometem Speth und Eberwein außer den
bisherigen Hilfskräften je einen weiteren Vermes sung s=
teohniker gegen privatrechtliehe Anstellung zuzuteilen.
Die Gehaltsverhältnisse sollen nach erfolgter Anstellung
geregelt werden.
Seitens des Bezirksrats wird gleichzeitig die bestimm-
te Erwartung ausgesprochen, daß die Oberamtsgeometer es
als ihre erste und wichtigste Aufgabe ansehen, die rüek=
ständigen Kataierarbeiten aufs Laufende zu bringen, wo=bef 1
die Feldbereinigungsarebeiten eventl. zurüekg&stellt wer= L
- den müssen, -
3,) Den § 2 Abs.2 des Dienstvertrags der Oberamtsgeometer
däiin zu ändern bezw, zu ergänzen, daß diesem Absatz der
Satz angefügt wird : „ Zur Übernahme von Eeldbereinigungs 1
arbeiten ist die vorherige Genehmigung des Bezirksrats
einzuholen
4 ,J Zu den Beschlüssen» Ziffer 2 und 3 die Zustimmung der
Amtsversammlung einzuholen,
, 7
§ 54.
Die Bezirksfürsorgebehörde ?
hat entsprechend dem Bezirksratsbe=
sehluß voml3, vor,Mts, -oben § 24 -
am 26, vor,Mts, als Gehilfen den Ver=
waltungskandidaten Ganser von 1
Laupheim eingestellt. Dieser steht im
6, Vorbereitungsjahre und sucht um
demi ent sprechende Entlohnung nach,