Den 16. 3 uni 1930»
vorhandenen finanziellen Belastung
gen bekannt gegeben werden. Dieser
Bestand würde geeignet sein, das
Vertrauen in den Zweigstellenleiter
3osef Anderes zu schädigen.
Der Bezirksrat steht auf dem
Standpunkt, daß die Hingabe des vol=
len Barlehensbetragj*ohne weitere
Sicherheit den Satzungsbestimmungen
der Oberamtssparkasse zuwiderläuft
und auch in anderen derartigen Fällen
Folgen nach sieh ziehen könnte.
Beschluß:
Auf der Beibringung einer Bürgschaft über den in
Frage stehenden Betrag von 3000 RM neben der hypo
thekarischen Sicherstellung zu beharren.
§ 340.
Der Vorsitzende berichtet
über die Frage der Neuorganisation
des Straßenwesens im Bezirk. Der
bisherige Zustand der Straßen des
Bezirks erweise sieh bei den heuti=
gen Verkehrsverhältnissen und ins=
besondere auch bei der Ausdehnung,
den der Kraftwagenverkehr angenom=
men habe, immer mehr als unhaltbar.
Bie Erkenntnis, daß hier etwas ge=
sehehen müsse, sei allgemein dureh=
gedrungen. Es sei nicht damit zu
rechnen, daß die Bezirksstraßen in