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Dsn 16. Juni 1930.
absehbarer Zeit von Staat übernommen
werden, da dieser zunächst seine eige
nen Straßen verbessern und hierauf
sehr erhebliche Mittel verwenden müsse
Der Umbau der Straßen des Bezirks uni
die Übernahme auf die Amtskörperschaft
sei 'Voraussetzung für einen gee^=
ordneten Straßenverkehr. Bei der heurt
gen allgemeinen Notlage sei aber die
Durchführung dieses Problems nur all*
mählich möglich. Hiebei seien die
finanziellen und die technischen Mög=
liehkeiten in Betracht zu ziehen.
Während es selbstverständlich sei, daß
nach erfolgter Übernahme der Straßen
auf die Amtskörper schäft diese alle
vorkommenden Straßenarbeiten selbst
besorgen läßt, wobei nur darüber Mei=
nungsverschiedenheiten bestehen könnet
ob und in welchem Umfang die einzel= [
ne Markungsgemeinde an den Kosten,sei
es im ganzen, sei es wenigstens be=
züglieh der Materialbeschaffung, sieh
zu beteiligen hat, könne man bezüglich
der Frage, wer der Träger derjenigen
Bauarbeiten sein soll, wie sie als
Vorbedingung für die erst noch zu s7-
folgende Übernahme erforderlich sind,
an sieh verschiedener Ansicht sein.
Al s Träger solcher Arbeiten ist sowohl
die Amtskörpersehaft wie die einzelne
Gemeinde denkbar. Technisch ist beides
möglich.Doch muß aus finanziellen
den jedenfalls in heutiger Wotzeit
die Amtskörpersehaft als solche als
Trägerin dieser Arbeiten im Regel=