Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

378. 
Dsn 16. Juni 1930. 
absehbarer Zeit von Staat übernommen 
werden, da dieser zunächst seine eige 
nen Straßen verbessern und hierauf 
sehr erhebliche Mittel verwenden müsse 
Der Umbau der Straßen des Bezirks uni 
die Übernahme auf die Amtskörperschaft 
sei 'Voraussetzung für einen gee^= 
ordneten Straßenverkehr. Bei der heurt 
gen allgemeinen Notlage sei aber die 
Durchführung dieses Problems nur all* 
mählich möglich. Hiebei seien die 
finanziellen und die technischen Mög= 
liehkeiten in Betracht zu ziehen. 
Während es selbstverständlich sei, daß 
nach erfolgter Übernahme der Straßen 
auf die Amtskörper schäft diese alle 
vorkommenden Straßenarbeiten selbst 
besorgen läßt, wobei nur darüber Mei= 
nungsverschiedenheiten bestehen könnet 
ob und in welchem Umfang die einzel= [ 
ne Markungsgemeinde an den Kosten,sei 
es im ganzen, sei es wenigstens be= 
züglieh der Materialbeschaffung, sieh 
zu beteiligen hat, könne man bezüglich 
der Frage, wer der Träger derjenigen 
Bauarbeiten sein soll, wie sie als 
Vorbedingung für die erst noch zu s7- 
folgende Übernahme erforderlich sind, 
an sieh verschiedener Ansicht sein. 
Al s Träger solcher Arbeiten ist sowohl 
die Amtskörpersehaft wie die einzelne 
Gemeinde denkbar. Technisch ist beides 
möglich.Doch muß aus finanziellen 
den jedenfalls in heutiger Wotzeit 
die Amtskörpersehaft als solche als 
Trägerin dieser Arbeiten im Regel=
	        
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