Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

379. 
Den 16. 3 uni 1930. 
fall ausseheiden. Denn wenn die àts- 
kö rpers eh. a ft selbst Bauherr und für 
alles verantwortlich ist, so hat 
dies selbstverständlich finanzielle _ 
Folgen sehifirwiegender Art. Selbst wen 
z.B. im Straßenstatut bestirnt ist, 
daß die Gemeinde der Amtskörperschäft 
nach Abzug des Staatsbeitrags die 
Hälfte der Kosten zu ersetzen hat, 
so würde es häufig schwer fallen, 
diesen Teil in absehbarer Zeit wieder 
ersetzt zu bekommen, ganz abgesehen 
davon, daß auf Grund des Statuts 
dieser Anspruch nicht erzwingbar ist. 
Für die Geldbeschaffung hätte also 
im wesentlichen die Amtskörperschaft 
allein aufzukommen und würde sie das 
gesamte finanzielle Risiko tragen. 
Ohne große Schuldaufnahm^i^^Amts^ 
körpersehaft wäre bei diesem System 
nicht auszukommen und gerade davon 
sollte in heutiger Notzeit unbe= 
dingt Abstand genommen werden. Die= 
ses System könne daher zur Zeit 
jedenfalls nicht als tragbar bezeich 
net werden, 
Bei dem andern System wäre Träger 
des Unternehmens die einzelne Har« 
kungsgemeinde mit Beteiligung des 
Staats und der Amtskörperschaft 
durch entsprechende Beiträge.Dieses 
System wäre unter den heutigen Uer= 
hältnissen möglich. Die Gemeinden 
haben ein gewisses Unteresse, den 
Umbau so bald wie möglich vorzunehmen, 
da die Straßen dann von der Amts=
	        
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