Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

380. 
Dem 16. Juni 1930. 
körpersehaft übernommen werden und die 
Gemeinden dieselben damit los bekon= 
men . Jn besonderen Ausnahmefällen, 
insbesondere bei ausgesprochenen 
Durehgangsstraßen, wenn die Verhält= 
. . nisse derart liegen , d«^«a«^=d4«=to 
körperseh&^^= auch auf andere Weise 
niehts zu erreichen ist, sei übrigens 
in der Satzung vorgesehen, daß auch 
die Amtskörpersehet t als Träger sol= 
eher Bauarbeiten schon vor der Bber= 
nähme auftreten könne. Die Satzung 
stelle daher gewissermaßen eine Ver= 
bindung der beiden Systeme dar. 
Der Vorsitzende hat nach Anhörung 
des Straßen= und Wasserbauamts Ehingen 
und des Oberamtsbaumeisters und 
unter Ausnützung der Erfahrungen in 
anderen Bezirken eine Bezirksstraßen= 
satzung ausgearbeitet, nach welcher 1 
die Bezirksstraßen im Laufe der Jahre 
in die Unterhaltung der Amtskörper= 
schuft übernommen werden sollen. 
Vorgesehen sei für die Beuorganisati^ 
des gesamten Straßenwesens ein Zeit= 
raum von 20 Jahren. Die Gemeinden 
erhalten zu den Kosten für planmäßige 
Straßenausbauarbeiten außerhalb Et= 
ters neben dem Staatsbeitrag einen 
Amtskörpers ehaftsbeitrag von 113 der 
reinen Bauk-eosten fohne Grunderwerb)• 
Auch zu den Kosten der erstmaligen 
Jnstandsetzung von im Zuge von aus= 
zubauenden Kachbarschaftsstraßen be s 
findliehen Ortsetterstraßen sind uni# 
bestimmten Voraussetzungen Amtskörp^
	        
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