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Dem 16. Juni 1930.
körpersehaft übernommen werden und die
Gemeinden dieselben damit los bekon=
men . Jn besonderen Ausnahmefällen,
insbesondere bei ausgesprochenen
Durehgangsstraßen, wenn die Verhält=
. . nisse derart liegen , d«^«a«^=d4«=to
körperseh&^^= auch auf andere Weise
niehts zu erreichen ist, sei übrigens
in der Satzung vorgesehen, daß auch
die Amtskörpersehet t als Träger sol=
eher Bauarbeiten schon vor der Bber=
nähme auftreten könne. Die Satzung
stelle daher gewissermaßen eine Ver=
bindung der beiden Systeme dar.
Der Vorsitzende hat nach Anhörung
des Straßen= und Wasserbauamts Ehingen
und des Oberamtsbaumeisters und
unter Ausnützung der Erfahrungen in
anderen Bezirken eine Bezirksstraßen=
satzung ausgearbeitet, nach welcher 1
die Bezirksstraßen im Laufe der Jahre
in die Unterhaltung der Amtskörper=
schuft übernommen werden sollen.
Vorgesehen sei für die Beuorganisati^
des gesamten Straßenwesens ein Zeit=
raum von 20 Jahren. Die Gemeinden
erhalten zu den Kosten für planmäßige
Straßenausbauarbeiten außerhalb Et=
ters neben dem Staatsbeitrag einen
Amtskörpers ehaftsbeitrag von 113 der
reinen Bauk-eosten fohne Grunderwerb)•
Auch zu den Kosten der erstmaligen
Jnstandsetzung von im Zuge von aus=
zubauenden Kachbarschaftsstraßen be s
findliehen Ortsetterstraßen sind uni#
bestimmten Voraussetzungen Amtskörp^