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Ben 16. 2 uni 1930.
Der Ant skörperschäft würden hienael
unter Zugrundlegung einer Unbauzeit
von 20 Jahren jährliche Aufwendungen
erwachsen nach den Voranschlag des
Baurats Bauder von rd . ea.^ 48 00O
- 30 000 RM und nach den. Voransehlag
des Oberantsbauneisters Küchle von
ca. 38 000 RM.
Bie Oberantspflege, die sieh zu der
Frage insbesondere in finanzieller
Hinsicht geäußert hat, steht auf dem
Standpunkt, daß der Straßenausbau nun
aus laufenden Mitteln ohne Schuldend
nahnen bestritten werden soll. Mit der
Burehführung der Straßenverbesserung
soll erst begonnen werden, wenn ent*
sprechende Mittel ange samel t sind.
Stadtsehultheiß Konrad ist der An=
sieht, daß die Grundlage für den Unba
bezw. Ausbau der Straßen wie auch für
- die Kostentragung •durch eine Bezirks-
straßensatzung geschaffen werden muß.
• Bezüglich der Burehführung könne man
einen Zeitraum von 20 Jahren ins Auge
fassen. Er stimmt dem vorliegenden
„Satzungsentwarf im allgemeinen zu,
vertriitt aber den Standpunkt, daß
die Etterstreeken nicht in die Sat s
zung aufgenommen werden sollten. Riet
seien die Kosten wegen der regelmäßig
damit verbundenen Entwässerung sehr
hoch und es sei angezeigt, daß hier
die Gemeinden stärker als vorgesehen
( also über 1133 herangezogen werden.
Als Bauherrn sollten die Gemeinden an
treten. Bei der Beitragsverwilligung
durch die Amtskörperschaft müsse dere