Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

382. 
Ben 16. 2 uni 1930. 
Der Ant skörperschäft würden hienael 
unter Zugrundlegung einer Unbauzeit 
von 20 Jahren jährliche Aufwendungen 
erwachsen nach den Voranschlag des 
Baurats Bauder von rd . ea.^ 48 00O 
- 30 000 RM und nach den. Voransehlag 
des Oberantsbauneisters Küchle von 
ca. 38 000 RM. 
Bie Oberantspflege, die sieh zu der 
Frage insbesondere in finanzieller 
Hinsicht geäußert hat, steht auf dem 
Standpunkt, daß der Straßenausbau nun 
aus laufenden Mitteln ohne Schuldend 
nahnen bestritten werden soll. Mit der 
Burehführung der Straßenverbesserung 
soll erst begonnen werden, wenn ent* 
sprechende Mittel ange samel t sind. 
Stadtsehultheiß Konrad ist der An= 
sieht, daß die Grundlage für den Unba 
bezw. Ausbau der Straßen wie auch für 
- die Kostentragung •durch eine Bezirks- 
straßensatzung geschaffen werden muß. 
• Bezüglich der Burehführung könne man 
einen Zeitraum von 20 Jahren ins Auge 
fassen. Er stimmt dem vorliegenden 
„Satzungsentwarf im allgemeinen zu, 
vertriitt aber den Standpunkt, daß 
die Etterstreeken nicht in die Sat s 
zung aufgenommen werden sollten. Riet 
seien die Kosten wegen der regelmäßig 
damit verbundenen Entwässerung sehr 
hoch und es sei angezeigt, daß hier 
die Gemeinden stärker als vorgesehen 
( also über 1133 herangezogen werden. 
Als Bauherrn sollten die Gemeinden an 
treten. Bei der Beitragsverwilligung 
durch die Amtskörperschaft müsse dere
	        
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