Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

383. 
pen 16. 3 un i 1930. 
Einfluß 
wendigen 
gestellt 
gewahrt und daher die not= 
Bedingungen im Einzelfall 
werden, Von den Gemeinden 
müssen bei der Beitragsverwilligung 
die Verpflichtungen für die Schotter^ 
lieferung ausdrücklich anerkannt 
werden. Falls die Beitragsverwilli= 
gung durch die Amtskörper schuft für 
die Etterstreeken in die Satzung auf= 
genommen werd^hält er einen Beitrags 
satz von 13 » der reinen Baukosten 
für ausreichend. 
Bie Etterstreeken müssen im 3nteresse 
eines befriedigenden Zustandes eben= 
falls umgebaut bezw. verbessert 
werden, 
Bach längerer Aussprache wird 
vom Bezirksrat einstimmig 
beschlossen: 
Bei der AWtsversammlung zu beantragen, die in 
der Anlage enthaltenen Straßensatzung zu erlassen 
§ 341. 
3m Zusammenhang mit der Keu= 
organisation des Straßenwesens im 
Bezirk / oben § 3401 hält der Vor= 
sitzende aueh eine Änderung in der 
Organisation der Oberamtsbcnimeister= 
stelle, mit der bisher die Leitung 
und Beaufsichtigung des Straßen,= 
wesens verbunden war, für unbedingt 
notwendig. Bei dem Umfang der dem 
Oberamtsbaumeister obliegenden
	        
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