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pen 16. 3 un i 1930.
Einfluß
wendigen
gestellt
gewahrt und daher die not=
Bedingungen im Einzelfall
werden, Von den Gemeinden
müssen bei der Beitragsverwilligung
die Verpflichtungen für die Schotter^
lieferung ausdrücklich anerkannt
werden. Falls die Beitragsverwilli=
gung durch die Amtskörper schuft für
die Etterstreeken in die Satzung auf=
genommen werd^hält er einen Beitrags
satz von 13 » der reinen Baukosten
für ausreichend.
Bie Etterstreeken müssen im 3nteresse
eines befriedigenden Zustandes eben=
falls umgebaut bezw. verbessert
werden,
Bach längerer Aussprache wird
vom Bezirksrat einstimmig
beschlossen:
Bei der AWtsversammlung zu beantragen, die in
der Anlage enthaltenen Straßensatzung zu erlassen
§ 341.
3m Zusammenhang mit der Keu=
organisation des Straßenwesens im
Bezirk / oben § 3401 hält der Vor=
sitzende aueh eine Änderung in der
Organisation der Oberamtsbcnimeister=
stelle, mit der bisher die Leitung
und Beaufsichtigung des Straßen,=
wesens verbunden war, für unbedingt
notwendig. Bei dem Umfang der dem
Oberamtsbaumeister obliegenden