Den 26. Mai 1928.
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ab, daß dafür Sorge getragen wird, daß für den
Sehulvorstand eine geeignete Wohnung zur Verfügung
stehen wird.
• Weiter wird
beschlossen:
Die Räumung der Wohnung des Werkmeisters Brueker
der in Stuttgart^in Arbeit steht, mit allen Mitteln
zu betreiben. Zunächst soll dies durch gütliche Ver=
einbarung und eventl. Bezahlung einer Abfindungs=
summe an p.Brucker versucht werden, führt dies
nicht zum Ziele, dann soll erneut Räumungsklagen
gegen p.Brucker angestrengt und durehgeführt werden.
Dm demselben eine Ersatzwohnung stellen zu können,
würde als letzte Möglichkeit die Erwerbung des Hauses
des Leo Mörsch, Obermeisters,in der Kapellenstraße
in Laupheim bezw. die mietweise Dnterbringung des
p.Brucker in diesem Gebäude bestehen.
Als Kommission für die Verhandlungen werden
Oberamtspfleger Brunner, die Bezirksratsmtt=
glieder Stadtsehultheiß Konrad und Fabrikant
Müll er bestimmt.
Zur Durchführung des eventl.notwendigen ge=
riehtliehen Räumungsverfahrens wird Oberamtspfleger
Brunner ermächtigt.
§ 2.
Hausmeister Oswald
En derl e an der Wander=
arbeitsstätte /geb. am 16.Mai
1861 ) vollendet mit dem 15. Mai
1928 das 67. Lebensjahr und tritt
daher gemäß § 46 der Personal=
abbauverordnung in der Fassung