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§ 308.
Förderung des Wohnungsbaus durch die O-eramtssParkasse.
Nach Bezirksratsbeschluß vom 11. Dezember 1929 — § 235 — soll zur weiteren Förderung der
Wohnungsbautätigkeit im Bezirk auch für das laufende Jahr seitens der Oberamtssparkasfe ein Betrag
von 50 000 RM. unter den bisherigen Bedingungen (vergl. Amtsversainmlungsbeschluß vom 14. März
1929, § 264) zur Verfügung gestellt werden.
Beschluß:
1. Dem Bezirksratsbeschluß zuzustimmen mit der Maßgabe, daß eine Ueberschreitung des geneh
migten Betrags bis zum Gesamtbetrag von 70000 RM. nicht beanstandet wird,
2. entsprechend dem Antrag Scheffold, Laupheim auch für 1931 den Betrag von 70 000 RM.
unter den bisherigen Bedingungen auszuwerfen.
§ 309.
Abgabe bon Darlehen an die Darlehenskassenvereine durch die Dberamtssparkasse.
Nach § 23 der Satzung der Oberamtssparkasfe dürfen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen
schaften, welche ihren Sitz im Bezirk haben, Darlehen ohne Sicherheitsbestellung gegeben werden, wenn
die Genossenschaft eine Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung und im Genossenschaftsregister ein
getragen ist. Zur erstmaligen Abgabe eines Darlehens an eine Genossenschaft ist die Genehmigung
der Amtsversammlung erforderlich." Der zugelassene Höchstbetrag ist zur Zeit auf 100 RM. für ein
Genossenschaftsmitglied festgesetzt. Die Gesamthöhe dieser Darlehen darf 10 v. H. der Gesamteinlagen
der Oberamtssparkasse nicht übersteigen.
Entsprechend dem Antrag des Bezirksrats voni 11. Dezember 1929 — § 234 — wird einstimmig
beschlossen:
Die Abgabe von Darlehen durch die Oberamtssparkasse an Darlehenskassenvereine (G..m. u. H.),
bei denen die satzungsmäßigen Voraussetzungen zutreffen, allgemein zu genehmigen und die Entschei
dung über die Verwilligung der Darlehensbeträge im Einzelfalle der Ausleihekommission zu überlassen.
§ 310.
Kleinere Sparkaffenangelegenheiten.
Dem Sparkassendirektor Mink wurde laut Bezirksratsbeschluß vom 3. Juni 1930 — § 319 —
für privaten Aufwand im dienstlichen Interesse mit Wirkung vom 1. Januar 1930 a b eine jährliche
Dienstaufwandsentschädigung von 250 RM. verwilligt.
Dem Zweigstellenleiter Erwin Mühlich in Dietenheim wurde lt. Bezirksratsbeschluß vom 11. De
zember 1929 — § 226 — anläßlich seiner Uebersiedlung von Siginaringen nach Dietenhenn ein
Umzugskostenbeitrag in Höhe von 85 % der 450 RM. betragenden Umzugskosten gewährt.
Auf den Antrag der Oberamtssparkasfe wurde vom Bezirksrat mit Beschluß vom 29. Januar 1930
— § 251 — die Anschaffung einer Additionsmaschine System Burroughs-Duplex-Maschine zum Preise
von' 5195 RM. (mit entsprechendem Skonto) für die Hauptstelle und einer Burroughs-Addier-Subtra-
hier- und Saldier-Maschine zum Preise von 1840 RM. (mit entsprechendem Skonto) genehmigt.
Infolge Uebertritts des bei der Hauptstelle tätigen Angestellten Hans Erb zur Zweigstelle
Schwendi wurde vom Bezirksrat entsprechend dem Antrag der Oberamtssparkasse als Ersatz die An
stellung eines Bankfachmanns am 29. Januar 1930 — § 250 — beschlossen und a ls Hilfskraft
unterm 3 Juni 1930 — § 313 — a b 1. Juli 1930 der Sparkassenangestellte Willy Knaus, z. Zt.
in St. Goar (Rheinland) gegen einen monatlichen Gehalt von 220 RM. neben Uebernahme der vollen
Versicherungsbeiträge auf die Oberamtssparkasse privatrechtlich angestellt.
Sparkassendirektor Mink gibt einen allgemeinen Bericht über die Organisation und die Lage der
Oberamtssparkasse sowie über die Geschäftsentwicklung im laufenden Jahre. Darnach zeigt die Oberamts-
sparkasse eine gute Weiterentwicklung. Sie ist bis Ende 1929 von der 45. auf die 30. Stelle unter
den Oberamtssparkassen gerückt und ist zur Zeit auf der 26. Stelle angelangt. Direktor Mint dankt
für die allseitige Mitarbeit im Interesse der Oberamtssparkasse.
Dipl.-Ing. Kekeisen, Laupheim begrüßt die Entwicklung der Oberamtssparkasse, hat jedoch gewisse
Bedenken bezüglich der Entwicklung der Unkosten sowie dagegen, ob die derzeitige ausgebaute Organi
sation in späteren Jahren noch tragbar ist. Direktor Mink gibt bezüglich dieser Punkte eine befriedi
gende Auskunft Dipl.-Ing. Scheffold, Laupheim, wünscht, daß vom Standpunkt der Wirtschaft aus
die Reklame der Geldinstitute am hiesigen Platze durch gegenseitige Vereinbarung auf eine nor
male Basis beschränkt bleibt. Er stellt dann unter Anführung einer Veröffentlichung in der „Spar
kassenrundschau" den Antrag: Die Anttsversainmlung wolle beschließen: 1. Von der Redaktion der
Sparkassenrundschau zil verlangen, daß Artikel, welche das religiöse ^Empfinden verletzen, nicht mehr
erscheinen, 2. falls dieser Forderung nicht Rechnung getragen wird, die Sparkassenrundschau abzubeftelleu.