Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Bei dem andern System wäre Träger des Unternehmens die einzelne Markungsgemeinde mit 
Beteiligung des Staats und der Amtskörperschaft durch entsprechende Beiträge. Dieses System wäre 
unter den heutigen Verhältnissen möglich. Die Gemeinden haben ein gewisses Interesse, den Umbau 
so bald wie möglich vorzunehmen, da die Straßen dann von der Amtskörperschaft übernommen wer 
den. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere bei ausgesprochenen Durchgangsstraßen, wenn die 
Verhältnisse derart liegen, daß auf andere Weise nichts zu erreichen ist, sei in der Satzung vorge 
sehen, daß auch die Amtskörperschaft als Träger solcher Bauarbeiten schon vor der Uebernahme auf 
treten könne. Die Satzung stelle daher gewissermaßen eine Verbindung der beiden Systeme dar. 
Nach der neuen Straßensatzung sollen die Bezirksstraßen iin Laufe der Jahre in die Unterhaltung der 
Amtskörperschaft übernommen werden. 
Vorgesehen sei für die Neuorganisation des gesamten Straßenwesens ein Zeitraum von 20 Jah 
ren. Die Gemeinden erhalten zu den Kosten für planmäßige Straßenausbauarbeiten außerhalb Etters 
neben dem Staatsbeitrag einen Amtskörperschaftsbeitrag von Hs der reinen Baukosten (ohne Grund 
erwerb). Auch zu den Kosten der erstmaligen Instandsetzung von im Zuge bon auszubauenden 
Nachbarschaftsstraßen befindlichen Ortsetterstraßen sind unter bestimmten Voraussetzungen Amtskörper- 
schaftsbeiträge vorgesehen. Voraussetzung für die Uebernahme der Nachbarschaftsstraßen durch die 
Amtskörperschaft, über die der Bezirksrat entscheiden soll, ist eine ordnungsmäßige Instandsetzung 
und geregelte Rechtsverhältnisse. Auch sind von der Gemeinde die in die Satzung aufgenommenen 
Uebernahmebedingungen zuvor zu erfüllen. 
Nach dem Gutachten des Baurats Bauder beim Straßen- und Wasferbauamt Ehingen sind für 
den Ausbau des Bezirksstraßennetzes 6 große Straßenzüge mit 5 Meter Fahrbahnbreite vorgesehen, 
mit einer Länge von rd. 79 Km., sodann für den Lokalverkehr rd. 68 Km. Straßen- II. Klaffe. Die 
Kosten des Ausbaus sind einschließlich der Etterstrecken auf 2,9—3 Millionen (ohne Grunderwerb) 
berechnet. 
Das Gutachten des Oberamtsbanmeisters Küchle sieht eine Einteilung des Straßennetzes vor 
mit 6 Straßenzügen I. Klasse (Mindeststraßenbreite 5 Meter) mit rd. 62 Km. Länge, 8 Straßenzüge 
Klasse II a (Mindeststraßenbreite 4,60 Achter) mit rd. 18 Km. Länge und 19 Straßenzüge Klasse II b 
(Mindeststraßenbreite 4,60 Meter) mit rd. 67 Km. Länge. Die Gesamtkosten des Uinbaus sind auf 
2 271000 RM. berechnet. Hierin sind die Etterstrecken nicht inbegriffen, sodaß sich die Kosten 
voranschläge im allgemeinen decken. 
Der Amtskörperschaft würden hienach unter Zugrundlegung einer Ninbauzeit von 20 Jahren 
jährliche Aufwendungen erwachsen nach dem Voranschlag des Baurats Bauder von rund ca. 48 bis 
50 000 RM. und nach dem Voranschlag des Oberamtsbaumeisters Küchle bon ca. 38 000 RM. Eventl. 
müßte für den gesamten Umbau ein noch längerer Zeitraum in Aussicht genommen werdeii. 
Die Oberamtspflege, die sich zu der Frage iusbesondere in finanzieller Hinsicht geäußert hat, 
spricht sich dahin aus, daß der Straßenausbau nur aus laufeudeu Mitteln ohne Schuldaufnahmen be 
stritten werden soll. Mit der Durchführung der Straßenverbesserung soll erst begonnen werden, wenn 
entsprechende Mittel angesamnrelt sind. 
Der Inhalt der Straßensatzung wird vorgetragen und gutgeheißen. 
Hierauf wird ohne weitere Aussprache mit 24 gegen 1 Stimme 
beschlossen: 
1. Die Straßensatzung, wie bom Bezirksrat beantragt, festzustellen und sie als Bezirkssatzung zu 
errichteu. 
2. Hiezu die Vollziehbarkeitserklärung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschafts 
verwaltung einzuholen. 
§ 313. 
Uebertraqnng der Beaufsichtigung und Leitung des Nachbarfchaftssiratzenwefens 
im Bezirk an das Stratzen- und Wasferbauamt Ehingen. 
Im Zusannnenhang mit der Neuorganisation des Straßenwesens — oben § 312 — stellt der 
Bezirksrat unterm 16. Juni 1930 — § 341 — an die Amtsversammlung den Antrag, die Beaufsich 
tigung und Leitung der Nachbarschaftsstraßenuuterhaltung im Bezirk dem Straßen- rind Wasserbauamt 
Ehingen auf Grund einer zwischen dein Oberamtsvorstand und Baurat Bauder zu treffenden Verein 
barung in vorläufiger Weise vorerst auf die Dauer bon drei Jahren zu übertragen. 
Der Vorsitzende gibt hierüber näheren Aufschluß. Der Oberamtsbaumeister sei bei dein immer 
mehr angewachsenen Geschästsumfang bereits überlastet und nicht mehr in der Lage, die Geschäfte des 
Straßenineisters, die anläßlich der Durchführung des Straßenumbans im Bezirk erhöhte Anforderungen 
stelle, weiterhin in befriedigender Weise mitzubesorgen. Die beste und billigste Lösung sei ziveifellos 
die bom Berirksrat beantragte. Die Amtskörperschaft müßte an das Straßen- und Wasserbauamt 
jährlich einen Betrag in Höhe bon Vs der Besoldung eines verheirateter: Beamten der Eudstufe der 
Besoldungsgruppe 8 a (Gruudgehalt und Wohnungsgeld) abführen. Dazu kommen noch die entstehenden 
Reisekosten. Hiebei sei in Betracht zu ziehen, daß der betr. Beamte auch auf den Staatsstraßenstrecken 
des Bezirks dienstlich zu tun habe und daher vielfach amtskörperschaftliche Geschäfte hlenut verbunden
	        
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