Bei dem andern System wäre Träger des Unternehmens die einzelne Markungsgemeinde mit
Beteiligung des Staats und der Amtskörperschaft durch entsprechende Beiträge. Dieses System wäre
unter den heutigen Verhältnissen möglich. Die Gemeinden haben ein gewisses Interesse, den Umbau
so bald wie möglich vorzunehmen, da die Straßen dann von der Amtskörperschaft übernommen wer
den. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere bei ausgesprochenen Durchgangsstraßen, wenn die
Verhältnisse derart liegen, daß auf andere Weise nichts zu erreichen ist, sei in der Satzung vorge
sehen, daß auch die Amtskörperschaft als Träger solcher Bauarbeiten schon vor der Uebernahme auf
treten könne. Die Satzung stelle daher gewissermaßen eine Verbindung der beiden Systeme dar.
Nach der neuen Straßensatzung sollen die Bezirksstraßen iin Laufe der Jahre in die Unterhaltung der
Amtskörperschaft übernommen werden.
Vorgesehen sei für die Neuorganisation des gesamten Straßenwesens ein Zeitraum von 20 Jah
ren. Die Gemeinden erhalten zu den Kosten für planmäßige Straßenausbauarbeiten außerhalb Etters
neben dem Staatsbeitrag einen Amtskörperschaftsbeitrag von Hs der reinen Baukosten (ohne Grund
erwerb). Auch zu den Kosten der erstmaligen Instandsetzung von im Zuge bon auszubauenden
Nachbarschaftsstraßen befindlichen Ortsetterstraßen sind unter bestimmten Voraussetzungen Amtskörper-
schaftsbeiträge vorgesehen. Voraussetzung für die Uebernahme der Nachbarschaftsstraßen durch die
Amtskörperschaft, über die der Bezirksrat entscheiden soll, ist eine ordnungsmäßige Instandsetzung
und geregelte Rechtsverhältnisse. Auch sind von der Gemeinde die in die Satzung aufgenommenen
Uebernahmebedingungen zuvor zu erfüllen.
Nach dem Gutachten des Baurats Bauder beim Straßen- und Wasferbauamt Ehingen sind für
den Ausbau des Bezirksstraßennetzes 6 große Straßenzüge mit 5 Meter Fahrbahnbreite vorgesehen,
mit einer Länge von rd. 79 Km., sodann für den Lokalverkehr rd. 68 Km. Straßen- II. Klaffe. Die
Kosten des Ausbaus sind einschließlich der Etterstrecken auf 2,9—3 Millionen (ohne Grunderwerb)
berechnet.
Das Gutachten des Oberamtsbanmeisters Küchle sieht eine Einteilung des Straßennetzes vor
mit 6 Straßenzügen I. Klasse (Mindeststraßenbreite 5 Meter) mit rd. 62 Km. Länge, 8 Straßenzüge
Klasse II a (Mindeststraßenbreite 4,60 Achter) mit rd. 18 Km. Länge und 19 Straßenzüge Klasse II b
(Mindeststraßenbreite 4,60 Meter) mit rd. 67 Km. Länge. Die Gesamtkosten des Uinbaus sind auf
2 271000 RM. berechnet. Hierin sind die Etterstrecken nicht inbegriffen, sodaß sich die Kosten
voranschläge im allgemeinen decken.
Der Amtskörperschaft würden hienach unter Zugrundlegung einer Ninbauzeit von 20 Jahren
jährliche Aufwendungen erwachsen nach dem Voranschlag des Baurats Bauder von rund ca. 48 bis
50 000 RM. und nach dem Voranschlag des Oberamtsbaumeisters Küchle bon ca. 38 000 RM. Eventl.
müßte für den gesamten Umbau ein noch längerer Zeitraum in Aussicht genommen werdeii.
Die Oberamtspflege, die sich zu der Frage iusbesondere in finanzieller Hinsicht geäußert hat,
spricht sich dahin aus, daß der Straßenausbau nur aus laufeudeu Mitteln ohne Schuldaufnahmen be
stritten werden soll. Mit der Durchführung der Straßenverbesserung soll erst begonnen werden, wenn
entsprechende Mittel angesamnrelt sind.
Der Inhalt der Straßensatzung wird vorgetragen und gutgeheißen.
Hierauf wird ohne weitere Aussprache mit 24 gegen 1 Stimme
beschlossen:
1. Die Straßensatzung, wie bom Bezirksrat beantragt, festzustellen und sie als Bezirkssatzung zu
errichteu.
2. Hiezu die Vollziehbarkeitserklärung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschafts
verwaltung einzuholen.
§ 313.
Uebertraqnng der Beaufsichtigung und Leitung des Nachbarfchaftssiratzenwefens
im Bezirk an das Stratzen- und Wasferbauamt Ehingen.
Im Zusannnenhang mit der Neuorganisation des Straßenwesens — oben § 312 — stellt der
Bezirksrat unterm 16. Juni 1930 — § 341 — an die Amtsversammlung den Antrag, die Beaufsich
tigung und Leitung der Nachbarschaftsstraßenuuterhaltung im Bezirk dem Straßen- rind Wasserbauamt
Ehingen auf Grund einer zwischen dein Oberamtsvorstand und Baurat Bauder zu treffenden Verein
barung in vorläufiger Weise vorerst auf die Dauer bon drei Jahren zu übertragen.
Der Vorsitzende gibt hierüber näheren Aufschluß. Der Oberamtsbaumeister sei bei dein immer
mehr angewachsenen Geschästsumfang bereits überlastet und nicht mehr in der Lage, die Geschäfte des
Straßenineisters, die anläßlich der Durchführung des Straßenumbans im Bezirk erhöhte Anforderungen
stelle, weiterhin in befriedigender Weise mitzubesorgen. Die beste und billigste Lösung sei ziveifellos
die bom Berirksrat beantragte. Die Amtskörperschaft müßte an das Straßen- und Wasserbauamt
jährlich einen Betrag in Höhe bon Vs der Besoldung eines verheirateter: Beamten der Eudstufe der
Besoldungsgruppe 8 a (Gruudgehalt und Wohnungsgeld) abführen. Dazu kommen noch die entstehenden
Reisekosten. Hiebei sei in Betracht zu ziehen, daß der betr. Beamte auch auf den Staatsstraßenstrecken
des Bezirks dienstlich zu tun habe und daher vielfach amtskörperschaftliche Geschäfte hlenut verbunden