8
Direktor Mayer Vom Bezirksverband OEW gibt nähere Erläuterungen und bittet, dem gestellten
Antrag zu entsprechen. Der Vorsitzende spricht sich in gleichem Sinne aus, da dies ja im Interesse
der Amtskörperschaft liege.
Einstimmiger Beschluß:
Die Amtsversammlung stimmt der vorgeschlagenen Aenderung des § 17 Abs. 2 der Satzung des
Bezirksverbands OEW zu.
§ 317.
Gewährung eines Darlehens durch die Amtskörperschaft an den Bezirksver-and
Oberschwäbische Elektrizitätswerke.
Der Bezirksverband Oberschwüb. Elektrizitätswerke ist bereit, von den ihm angehörenden Württ.
Amtskörperschaften (Oberamtspflegen), den Hohenzollerischen Kreisen und dem Gemeindeverband Ulmer
Albgemeinden Darlehen bis zuin Betrag von insgesamt 15 Millionen Reichsmark anzunehmen. Die
Darlehen können seitens der Gläubiger frühestens vom 1. Januar 1997 uud seitens des Schuldners
frühestens bom 1. Januar 1937 an unter Einhaltung einer Frist bon Hs Jahr auf jedeu Zinszahlungs
termin gekündigt werden. Die Höhe der einzelnen Darlehen soll in einem angemessenen Verhältnis
zu der Stromabnahme bezw. Stromgeldeinnahme des Bezirks stehen und darf im Einzelfalle den
Betrag von 1,5 Millionen Mark nicht übersteigen. Die Einzahlung kann in Raten von mindestens
50 000 RM. erfolgen und muß bis spätestens Ende 1932 voll durchgeführt sein.
Die gegebenen Darlehen werden vom Tage ihrer Einzahlung an vom Schuldner mit dem durch
schnittlichen Zinssatz der beteiligten Oberamtssparkassen für langfristige Darlehen verzinst. Die Zins
zahlung hat halbjährlich, jeweils auf 1. April und 1. Oktober jeden Jahres zu erfolgen. Außerdem
bezahlt der Schuldner mit der halbjährlichen Zinszahlung erstmals im April 1933, den Gläubigern
jeweils 1 Prozent des voll einbezahlten Betrags als zusätzliche Verzinsung und zwar solange, bis
diese Sonderleistungen zusammen mit den ersparten Zinsen aus ihnen den Betrag des Darlehens der
Gläubiger erreicht haben. Wenn und solange der Zins und die Sonderleistung zusammen 10 Prozent
übersteigen, kann der Schuldner die letztere ensprechend ermäßigen
Für den Bezirk käme ein Darlehens-Betrag bis zu 520 000 RM. in Betracht.
Direktor Mayer vom Bezirksverband OEW macht zu der Sache eingehendere Ausführungen.
Die Gelder sollen hauptsächlich zur Abdeckung kurzfristiger Schulden dienen. Er bespricht dann die
Darlehensbedingungen. Die Darlehen der einzelnen Amtskörperschaft sollen nach der Leistungsfähigkeit
der Oberamtssparkasse, deren Liquidität gesichert bleiben soll, bemessen werden. Die Gelder müssen
möglichst rasch wieder an die Oberamtssparkasfe zurückfließen. Die Schulden seien normalerweise in
18—20 Jahren wieder getilgt. Die Amtskörperschaft habe nach Rückzahlung der Schuld ein zins
tragendes Guthaben bei OEW und aus diesem Grund sei der vorgeschlagene Weg gegangen worden.
Das Innenministerium habe seinen ursprünglichen Standpunkt, die Genehmigung zu den Schuldauf
nahmen im vorliegenden Falle nicht zu erteilen, aufgegeben. Die Genehmigung werde daher seitens
der Aufsichtsbehörde keinem Anstand begegnen. Direktor Mayer gibt sodann noch Aufschluß über die
von der Württ. Girozentrale gewünschte Beteiligung an dem Darlehensgeschäft. Vom Standpunkt des
Bezirksverbands OEW aus sei hiegegen nichts einzuwenden. Die Beteiligung liege nicht zuletzt auch
im Interesse der Liquidität der in Frage kommenden Oberamtssparkassen. Der Vorsitzende legt seinen
Standpunkt ebenfalls dar. Die Anregung zu der Sache gehe nicht nur vom Bezirksverband OEW
selbst, sondern auch bon einzelnen Amtskörperschaften aus, wenn auch zunächst in der Form des Ver
langens einer Gewinnausschüttung an die Amtskörperschaften. Er berichtet über die Stellungnahme
der letzten Verbandsversammlung zu der Frage. Die Beteiligung der Amtskörperschaft an dieser
Anlehensaufnahme der OEW biete große Vorteile. Die Amtskörperschaft komme so in den Besitz
eines Eigenkapitals, eine günstigere Kapitalanlage sei wohl kaum denkbar. Im übrigen sei die
Stützung der OEW eine ureigenste Angelegenheit der Amtskörperschaft.
. Sparkassendirektor Mink begrüßt die Kapitalanlage bei OEW vom Standpunkt der Oberamts
sparkasse aus, da die Gelder z. Zt. sowieso sehr schwer unterzubringen seien. Er glaubt einen Betrag
bis zu 750 000 RM. verfügbar machen zu können. Eine Beteiligung der Girozentrale hält er für
angezeigt.
An der Aussprache Beteiligen si ch Bezirksratsmitglied Müller, die Amtsversammlungsmitglieder
Stadtschultheiß Konrad, Neuhäuser-Oberkirchberg, Scheffold-Laupheim, Kekeisen-Laupheim.
Müller mahnt zur Vorsicht und hat Bedenken wegen der etwaigen Liquidität der Oberamts
sparkasse. Bei dem großen Zufluß an Geld sollen eventl. die Zinsen herabgesetzt werden. Unter Hin
weis auf die heutige Arbeitslosigkeit und die ungünstige Wirtschaftslage wirft er die Frage auf, ob
die Geldhingabe in einem solchen Betrag, wie er hier in Frage komme, im Interesse der Wirtschaft
(Handel, Gewerbe, Industrie) verantwortet werden könne.
Konrad befürwortet die Darlehenshingabe. Sein Antrag, der dann zu Gunsten des Antrags
Scheffold wieder zurückgenommen wird, geht auf den Betrag bis zu 1 Million. Den Ausschluß einer
Kündlgungsmöglichkeit für den Gläubiger auf 65 Jahre hält er für zu laug. Er betrachtet die Sache
als ersten Schritt auf dem nun eingeschlagenen Weg. Die Verzinsung durch, OEW sei außerordentlich