Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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Direktor Mayer Vom Bezirksverband OEW gibt nähere Erläuterungen und bittet, dem gestellten 
Antrag zu entsprechen. Der Vorsitzende spricht sich in gleichem Sinne aus, da dies ja im Interesse 
der Amtskörperschaft liege. 
Einstimmiger Beschluß: 
Die Amtsversammlung stimmt der vorgeschlagenen Aenderung des § 17 Abs. 2 der Satzung des 
Bezirksverbands OEW zu. 
§ 317. 
Gewährung eines Darlehens durch die Amtskörperschaft an den Bezirksver-and 
Oberschwäbische Elektrizitätswerke. 
Der Bezirksverband Oberschwüb. Elektrizitätswerke ist bereit, von den ihm angehörenden Württ. 
Amtskörperschaften (Oberamtspflegen), den Hohenzollerischen Kreisen und dem Gemeindeverband Ulmer 
Albgemeinden Darlehen bis zuin Betrag von insgesamt 15 Millionen Reichsmark anzunehmen. Die 
Darlehen können seitens der Gläubiger frühestens vom 1. Januar 1997 uud seitens des Schuldners 
frühestens bom 1. Januar 1937 an unter Einhaltung einer Frist bon Hs Jahr auf jedeu Zinszahlungs 
termin gekündigt werden. Die Höhe der einzelnen Darlehen soll in einem angemessenen Verhältnis 
zu der Stromabnahme bezw. Stromgeldeinnahme des Bezirks stehen und darf im Einzelfalle den 
Betrag von 1,5 Millionen Mark nicht übersteigen. Die Einzahlung kann in Raten von mindestens 
50 000 RM. erfolgen und muß bis spätestens Ende 1932 voll durchgeführt sein. 
Die gegebenen Darlehen werden vom Tage ihrer Einzahlung an vom Schuldner mit dem durch 
schnittlichen Zinssatz der beteiligten Oberamtssparkassen für langfristige Darlehen verzinst. Die Zins 
zahlung hat halbjährlich, jeweils auf 1. April und 1. Oktober jeden Jahres zu erfolgen. Außerdem 
bezahlt der Schuldner mit der halbjährlichen Zinszahlung erstmals im April 1933, den Gläubigern 
jeweils 1 Prozent des voll einbezahlten Betrags als zusätzliche Verzinsung und zwar solange, bis 
diese Sonderleistungen zusammen mit den ersparten Zinsen aus ihnen den Betrag des Darlehens der 
Gläubiger erreicht haben. Wenn und solange der Zins und die Sonderleistung zusammen 10 Prozent 
übersteigen, kann der Schuldner die letztere ensprechend ermäßigen 
Für den Bezirk käme ein Darlehens-Betrag bis zu 520 000 RM. in Betracht. 
Direktor Mayer vom Bezirksverband OEW macht zu der Sache eingehendere Ausführungen. 
Die Gelder sollen hauptsächlich zur Abdeckung kurzfristiger Schulden dienen. Er bespricht dann die 
Darlehensbedingungen. Die Darlehen der einzelnen Amtskörperschaft sollen nach der Leistungsfähigkeit 
der Oberamtssparkasse, deren Liquidität gesichert bleiben soll, bemessen werden. Die Gelder müssen 
möglichst rasch wieder an die Oberamtssparkasfe zurückfließen. Die Schulden seien normalerweise in 
18—20 Jahren wieder getilgt. Die Amtskörperschaft habe nach Rückzahlung der Schuld ein zins 
tragendes Guthaben bei OEW und aus diesem Grund sei der vorgeschlagene Weg gegangen worden. 
Das Innenministerium habe seinen ursprünglichen Standpunkt, die Genehmigung zu den Schuldauf 
nahmen im vorliegenden Falle nicht zu erteilen, aufgegeben. Die Genehmigung werde daher seitens 
der Aufsichtsbehörde keinem Anstand begegnen. Direktor Mayer gibt sodann noch Aufschluß über die 
von der Württ. Girozentrale gewünschte Beteiligung an dem Darlehensgeschäft. Vom Standpunkt des 
Bezirksverbands OEW aus sei hiegegen nichts einzuwenden. Die Beteiligung liege nicht zuletzt auch 
im Interesse der Liquidität der in Frage kommenden Oberamtssparkassen. Der Vorsitzende legt seinen 
Standpunkt ebenfalls dar. Die Anregung zu der Sache gehe nicht nur vom Bezirksverband OEW 
selbst, sondern auch bon einzelnen Amtskörperschaften aus, wenn auch zunächst in der Form des Ver 
langens einer Gewinnausschüttung an die Amtskörperschaften. Er berichtet über die Stellungnahme 
der letzten Verbandsversammlung zu der Frage. Die Beteiligung der Amtskörperschaft an dieser 
Anlehensaufnahme der OEW biete große Vorteile. Die Amtskörperschaft komme so in den Besitz 
eines Eigenkapitals, eine günstigere Kapitalanlage sei wohl kaum denkbar. Im übrigen sei die 
Stützung der OEW eine ureigenste Angelegenheit der Amtskörperschaft. 
. Sparkassendirektor Mink begrüßt die Kapitalanlage bei OEW vom Standpunkt der Oberamts 
sparkasse aus, da die Gelder z. Zt. sowieso sehr schwer unterzubringen seien. Er glaubt einen Betrag 
bis zu 750 000 RM. verfügbar machen zu können. Eine Beteiligung der Girozentrale hält er für 
angezeigt. 
An der Aussprache Beteiligen si ch Bezirksratsmitglied Müller, die Amtsversammlungsmitglieder 
Stadtschultheiß Konrad, Neuhäuser-Oberkirchberg, Scheffold-Laupheim, Kekeisen-Laupheim. 
Müller mahnt zur Vorsicht und hat Bedenken wegen der etwaigen Liquidität der Oberamts 
sparkasse. Bei dem großen Zufluß an Geld sollen eventl. die Zinsen herabgesetzt werden. Unter Hin 
weis auf die heutige Arbeitslosigkeit und die ungünstige Wirtschaftslage wirft er die Frage auf, ob 
die Geldhingabe in einem solchen Betrag, wie er hier in Frage komme, im Interesse der Wirtschaft 
(Handel, Gewerbe, Industrie) verantwortet werden könne. 
Konrad befürwortet die Darlehenshingabe. Sein Antrag, der dann zu Gunsten des Antrags 
Scheffold wieder zurückgenommen wird, geht auf den Betrag bis zu 1 Million. Den Ausschluß einer 
Kündlgungsmöglichkeit für den Gläubiger auf 65 Jahre hält er für zu laug. Er betrachtet die Sache 
als ersten Schritt auf dem nun eingeschlagenen Weg. Die Verzinsung durch, OEW sei außerordentlich
	        
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