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4. Die eventl. Unterbringung weiterer amtskörperschaftlicher Beamtungen in dem fraglichen Ge
bäude im^gegebenen Falle sich vorzubehalten.
5. Den Vorsitzenden zu ersuchen, dem Oekonomierat Köninger seine Wohnung auf einen möglichst
baldigen Zeitpunkt, spätestens auf 1. Oktober 1930 zu kündigen und ihm eventl. die teilweise Uebcr-
nahme des Unterschiedsbetrags der gegen bisher etwa höheren Miete in Aussicht zu stelleu.
Der Vorsitzende bringt die Niederschrift über die Verhandlung des Bezirksrats der Amtsversamm
lung zur Kenntnis. Mit der Unterbringung der vorgesehenen Beamtungen könne wohl in absehbarer
Zeit gerechnet werden. Von der Verwendung des Gebäudes als reines Amtsgebäude sollte in An
betracht der erhebli^en Umbaukosten und bei den gebotenen Sparmaßnahmen in der Ausgabenverwal
tung, jedenfalls ohne zwingende Notwendigkeit, Abstand genommen werden.
Dipl.-Jug. Kekeisen-Laupheim ist mit dem Bezirksratsbeschluß nach Lage der Verhältnisse ein
verstanden, er beantragt jedoch, die Mieten für die im Gebäude vorhandenen Wohnungen zu erhöhen.
Beschluß:
1. Der vom Bezirksrat getroffenen Regelung zuzustimmen.
2. Den Bezirksrat zu ersuchen, die Mietzinse für die verbleibenden Wohnungen entsprechend den
in der Stadt Laupheim üblichen Mieten zu erhöhen.
§ 321.
Amtskörperschaftsbeitrag an die Gemeinde Btttzmannshausen
zur inneren Rot-Kanalbrücke.
Die Gemeinde Bußmannshausen mußte die Brücke über den Rotkanal (innere Brücke) im Zuge
der Nachbarschaftsstraße Bußmannshausen—Orsenhausen auf Markung Bußmannshausen umbauen.
Die Kosten werden sich auf 6000 RM. (einschließlich 200 RM. für Grunderwerb und Sicherheits
mittel) belaufen.
Auf den Antrag des Bezirksrats vom 8. April 1930 — § 293 — wird
beschlossen:
Zu den reinen Baukosten einen Amtskörperschastsbeitrag in Höhe von 25 ° o zu verwilligen.
§ 322.
Mitglieder der Landesfürforgebehörde für 1930—1936.
Nach Erlaß der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung vom 13. März 1930
Nr. 7989, wurde als Mitglied der Landesfürsorgebehörde für die Amtskörperschaften Saulgau, Wald
see, Biberach, Laupheim und Blaubeuren vom 1. April 1930 bis 1936, da keine einheitliche Wahl
zustande kam, Landrat Risch in Biberach und als Stellvertreter Stadtschultheiß Lang in Waldsee
bestimmt.
Die Amtsversammlung nimmt hievon
Kenntnis.
§ 323.
Zuftimmungserklärungen.
Die Amtsversammlung nimmt Kenntnis von nachstehenden Beschlüssen des Bezirksrats und er
teilt hiezu ihre nachträgliche
Zustimmung:
§ 241 vom 11. Dezbr. 1929
betr. Verwilligung eines monatlichen Gratials von 15 RM. an die
Witwe des früh. Straßenwärters Wohnhaas in Dietenheim vom
1. November 1929 ab.
§ 263
§ 281 „
§ 282 „
§ 285 „
29. Jan. 1930 betr. Verwilligung eines Amtskörperschaftsbeitrags von 100 RM. an
die Elisabethenpflege Schönebürg zu einer Weganlage.
8. April 1930 betr. Verwilligung einer Prämiengabe von 50 RM. an die Landwirt
schaftsschule durch die Oberamtssparkasse anläßlich der Abschlußprüfung.
8. April 1930 betr. Verwilligung einer Prümiengabe von 100 RM. an die Gewerbe-
und Handelsschule Laupheim und von 30 RM. an die Gewerbeschule
Dietenheim für Schülerpreise 1930 durch die Oberamtssparkasse.
8. April 1930 betr. Verwilligung einer Prämiengabe von 150 RM. an die Landwirt
schaftsschule durch die Amtskörperschaft.