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Den 4.Oktober 1928,
Beschluß:
Einen Beitrag seitens der Amtskörper schäft in Höhe von
290 RM - vorbehältlich der Zustimmung der Amtsversamm=
lung - zu verbilligen,
§ 40.
Die Stadtgemeinde Laupheim sucht
um einen Amtskörpersehaftsbeitrag zu
den Einbaukosten in der Schranne nach,
die ihr anläßlich der Beschaffung der
für die neu errichtete Landwirtschafts=
schule notwendigen Räumlichkeitenner=
wachsen. Es handelt sich für diese
Zwecke um den Einbau des oberen Stockes
des Sehrannengebäudes und Anbau eines
Treppenhauses, Die eigentlichen Ein=
baukosten, die Kosten des Treppenhauses
und die Reparaturen am Äußern werden
steh auf ca, 22000 RM belaufen. Der
Gemeinderat Laupheim hat sieh bereit
erklärt, den bewilligten Amtskörper=
sehaftsbeitrag, falls die Landwirt=
schaftssehule aus dem Sehrannengebäude
wieder herauskommt und die Stadtgemein=
de nicht für andere Räume zu sorgen hat,
in folgender Weise zurüekzubezahlen:
3m Falle des Freiwerdens auf Herbst
1929: 80 %, 1990:70 %, 1991:60 Ls,
1992: 90 5, 1999:40 %, 1994:90 %,
1997: 20 %, 1996:10 %, 1997: 0.
Wach Erörterung der Sachlage wird
auf den Antrag des Vorsitzenden
beschlossen: