Ben 22. Juli 1930.
Bezüglieh des Kredits Er.149 hat
der Bezirksrat die Frage der eventl.
Haftbarmaehung zu prüfen. Es handelt
siehin diesem Falle um eine an
Oßwald Seemüller, in Stetten im Jahre
1923 gewährtes Bürgsehaftsdarlehen
von 100 RM. Jie aufgelaufenen Zinsen
betragen ■ rund 80 RM. Ba weder von
dem Schuldner noch von dem Bürgen
irgend welehe Zahlungen zu erlangen
waren, wurden beide eingeklagt. Bie
Pfändung war jedoch erfolglos. Bie
Verwandten des Sehuldners und Bürgen
lehnen freiwillige Zahlung ebenfalls
ab. Es handelt sieh um ein nach den
Satzungen gewährtes Bürgsehaftsdar«
lehen. Ein Versehulden eines Beamten
der Oberamtssparkasse liegt nicht
vor. Eine Haftbarmaehung kommt früher
nieht in Frage. Bas Barlehen- nebst
Zins muß als verloren gelten.
Beschluß :
Bas Barleben nebst Zinsin Abgang zu genehmigen.
§ 349.
Hans W ö r z, Badbesitzer
in Bietenbronn verlangt für seine Be *
mühungen als Makler in der Zwangsver*
steigerungssache des August Eble,Säg*-
Werksbesitzers in Mietingen, bei wel B
eher die Oberamtssparkasse als Haupt*
gläubigerin beteiligt war, eine Ver»
gütung von 500 RM. Ber Verkaufser
lös beträgt 25 000 RM. Einen