Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

1-4. 
Den 22. Juli 1930. 
§ 3^8. 
Anläßlich der Dur eh füll rung 
des Umbaus der Machbarsehaftsstraße 
Laupheim-Rißtis sen hat sieh die 
grundsätzliche Frage aufgeworfen, 
ob bezw. inwieweit die Grundf örde= 
rungszuschüsse aus der Erwerbslosen= 
fürsorge an die Gemeinden bei der 
Berechnung des Beitrags der Ants= 
Körperschaft zu den reinen Bau a 
kosten, / bisher des tatsächlichen 
AufwandsJ bei der Ausführung von 
Straßenbau**&e*ten als Notstands= 
arbeiten berücksichtigt oder ab a 
gerechnet werden sollen• 
Stadtsehultheiß Konrad ist der 
Meinung,daß hier ent sprechend den 
Grundsätzen des Staats verfahren 
werden sollte, der^einen Beitrag 
unter Berücksichtigung der jS esa^t^. 
kosten verwillige. Wenn den 6 s- 
meinden der Grundförde rungs zu schuß 
ganz belassen werde, werden diese 
eher zur Ausführung von Straßenbau 
ten zu bringen sein• 
Oberamtspfleger Brunner ist der 
Ansicht, daß die Amtskörperschuft 
an dem Grundförderungsbeitrag 
ebenfalls beteiligt sein sollte, 
weil die von ihr zu tragenden 
Ko stenanteile sie sonst sis sonst 
wesentlich hßher belasten werden. 
Gemeinden, die den Straßenumbau 
nicht als Notstandsarbeit durch• 
führen, hätten bei einer anderen 
Regelung keinen Vorteil. sondern 
einen Rachteil.
	        
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