1-6.
Den 22. 3^1i 1930.
eingestellt. Oberamtspf leger Brunner
bittet, diesen auch während seines
Urlaubs weiterbesehäftigen zu dürfen.
Beschluß:
Die Beschäftigung des Hans Wiest über die
Urlaubszeit des Oberamtspf légers Brunner und des
Verwaltungspraktikanten Ott unter Gewährung einer
monatlichen Vergütung von 100 RM zu genehmigen.
§ 351.
Das Gesuch des Bezirksfeuer-
löschinspektors Küchle um Teilnahme
an dem vom 9. - 11.August 1930 in
Heilbronn stattfindenden Landesfeuer•
wehrtag wird unter Übernahme der
Reisekosten (Diäten ete.J auf die
Amtskörperschäft
genehmigt.
§352.
Der Verein für das DeutseW
im Ausland, Landesverband Württemberg
in Stuttgart bittet in einem dies»
bezüglichen Gesuch, die Bestrebungen
des Vereins durch den Beitritt der
Amtskörperschaft alsMitglied oder
durch Verwilligung einer einmaligen
Spende zu unterstützen. Un letzter
Zeit haben durch die Schulen für
diesen Zweck Sammlungen stattge^*
fanden.