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Den 22. JUJi 1930.
Beschluß:
Vont Beitritt der Amtshörperschaft als Mit=
glied und von der Verwilligung eines Beitrags iw
Hinblich darauf abzusehen, daß die finanzielle Lage
der Ant sharper schaft sehr ungünstig ist und Mittel
für derartige Ausgaben in Voranschlag nicht vor-
gesehen sind.
§ 555
Hach einer Mitteilung des Württ
Gemeindeversicherungsvereins A.G.
in Stuttgart ist die Jährliche
Haftpflichtversieherungsprämie für
die Motorstraßenwalze der Stadtge-
meinde Laupheim mit Mirhung vom
1. 3uli 1930 ab von 30 RM auf
-Z. 30 BM erhöht worden.
Beschluß:
Kenntnis zu nehmen und die Oberantspflege zur
Auszählung des Mehrbetrags anzuweisen.
Zur Beur hundung /
Der Vorsitzende :
Landrat Tsi
Der Schriftführer :
Rechnungsrat