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Den 4. Oktober 1928.
An die Amt suer Sammlung den Antrag zu stellen, der
Stadtgemeinde Laupheim zu den entstehenden Einbaukosten,
soweit sie für Zwecke der Landwirtschaftssehule erfordere
lieh werden, einen Amtskörperschaftsbeitrag von 50 $ unten
den von der Stadtgemeinde Laupheim vorgesehlagenen Rüek=
Zahlungsbedingungen zu gewähren. Der tatsäehliehe Aufwand
soll naeh Fertigstellung des Bauwesens naehgewiesen werden,
§ 4 1.
Dem Oberamt ist unterm 9.August
d.B. dureh die Zentralstelle für die
Landwirtschaft der Entwurf eines Ver=
trags zwischen Staat und Amtskörper=
schäft über die Errichtung einer
Landwirtsehaftssehule in Laupheim zu=
gegangen. Der 3nhalt des Vertragsent=
wurfs wird vorgetragen und von Bezirks
rat durehberaten, nachdem zuvor von
der Stadtgemeinde und der Oberamts=
pflege dazu Stellung genommen wurde.
Der Vertrag wird vom Bezirksrat
auf Antrag des Vorsitzenden
genehmig t,
nachdem sieh die Stadtgemeinde bereit
erklärt hat, die aus demselben bezüg=
lieh der Unterbringung der Schule er=
wachsenden Verpflichtungen zu über=
nehmen und sieh weiterhin verpfliehtet
hat, die erforderliehen Räume auf un=
bestimmte Zeit, mindestens aber auf
die Dauer von 10 Bahren zur Verfügung
zu stellen.