Den 2 4. September 1930,
körperschaften befaßt. Hach denselben
sind sowohl mit den Aufsichtsbehörden
als aueh mit dem Württ. Sparkassen
und Qiroverband weitere Verhandlung
gen gepflogen werden. Es hat sieh
als zweckmäßig erwiesen, die von
dem letzteren angebotene Mitwirkung
bei der Sache anzunehmen, da diesel=
be im Interesse aller Beteiligten
gelegen und für die Amtskörperschaf=
ten mit keinem Kosten verbunden ist.
Bie Abwicklung des ganzen Finanz=
gesehäfts ist rechtlich so gedacht,
daß die Oberamtssparkassen der be=
teiligten Bezirke das auf die letz=
teren entfallende Darlehen dem Mürtt.
Spark as sen=und (liroverband zur Ver=
Rügung stellen. Dieser gibt die ihm
von den Oberamtssparkassen überlas=
senen Beträge an die Amtskörperschaf=
ten / Oberamt9spflegen! weiter und
die Oberamtspflegen stellen dieselben
als Darlehen dem Bezirksverband zur
Verfügung. Über diese Reehtsvorgänge
sollen Schuldscheine nach dem vom
Bezirksverband Oberschw.Elektrizität
' werke ausgearbeiteten Entwurf I-III
ausgestellt werden.
3n diesen Schuldseheinentwürfen
ist in Abweichung von dem Beschluß
der Verbandsversammlung vorn 5. Juni
1930 insofern eine Änderung enthal=
ten, als die Verzinsung nicht nach
dem durchschnittlichen Zinssatz der
beteiligten Oberamtssparkassen für
langfristige Darlehen, sondern zu
dem bei der Württ,Girozentrale für