Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Anlage zu Bezr. Rats=Iröt. § 554 oom 2^. Sept. 1930. 
Muster . 
Gläubiger : Amtskörperschaft /Oberamtspflegel Laupheim 
Schuldner : Obersohwäbisehe Elektrizitätswerke Biberach. 
Zinsend Zahlungsbedingungen 
1 .) Bie Auszahlung des Barlehens erfolgt zum Kennwert der 
Schuldurkunde. Sie kann in beliebigen Teilbeträgen bis 
spätestens 31. Bezember 1932 erfolgen. 
2 .J Bas Barschen ist seitens des Gläubigers bis zum 31. Bez. 
1996 unkündbar. Bem Schuldner steht jedoch ein Kündigung s e 
recht mit 6 monatlicher Frist auß jl.Bezember und 30.Buni 
jeden Jahres, erstmals auf jl.Bezember 1936 zu. 
Bie Rückzahlung des Barlehens hat mindestens in Höhe 
der schuldigen Reichsmarkbeträge zuzüglich der Z&insen,et= 
waigen Kosten usw. zu erfolgen. 
3.1 al Bas Barlehen ist vom Auszahlung stag an zu dem bei der 
Mürtt.Girozentrale ^ürtt,Landeskommunal bank —Stuttgart für 
voll ausbezahlte Kommunaldarlehen mit gegenseitiger 3monat= 
lieber Kündigung üblichen Zinssatz zu verzinsen. Sollte 
jedoch der durchschnittliche Zinssatz der beteiligten Ober 
amtssparkassen für Hypotheken- oder Grundschuldu^darlehen 
höher sein als der Kommunaldarlehenszinssatz der Hürtt. 
Girozentrale, so ist das Barlehen zu dem durchschnittlichen 
Zinssatz für Hypotheken- oder Grundschulddarlehen der be= 
teiligten Oberamtssparkassen zu verzinsen. Be r Zinsfuß werd 
auf jeden Zins Zahlungstermin als Burehsehnittssatz für das 
Vorhergehende Halbjahr errechnet. 
Ber Zins kann aber auch durch Vereinbarung zwischen 
Gläubiger und Schuldner jederzeit anders festgesetzt werder 
b) Bie Zinsen sind halbjährlich je auf 31. Harz und jO^Sept. 
im übrigen auf den Verfalltag zu entrichten. 
o5 Bei Verzug in der Zinszahlung von mehr als 13 Tagen erhöht 
sieh der Zins für jeden an gefangenen Kalendermonat, in dem 
sich der Schuldner im Verzug befindet, um 1 % für das Jah 
aus der ganzen Schuld. 
4,7 Außer diesem Z^ns bezahlt der Schuldner mit der halb 
jährten Zinszahlung, erstmals am 31• März 1933, dem Gläu^ 
biger jeweils 1 $ des voll ausbezahlten Barlehensbetrags 
als zusätzliche Verzinsung und zwar solange, bis diese
	        
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