Anlage zu Bezr. Rats=Iröt. § 554 oom 2^. Sept. 1930.
Muster .
Gläubiger : Amtskörperschaft /Oberamtspflegel Laupheim
Schuldner : Obersohwäbisehe Elektrizitätswerke Biberach.
Zinsend Zahlungsbedingungen
1 .) Bie Auszahlung des Barlehens erfolgt zum Kennwert der
Schuldurkunde. Sie kann in beliebigen Teilbeträgen bis
spätestens 31. Bezember 1932 erfolgen.
2 .J Bas Barschen ist seitens des Gläubigers bis zum 31. Bez.
1996 unkündbar. Bem Schuldner steht jedoch ein Kündigung s e
recht mit 6 monatlicher Frist auß jl.Bezember und 30.Buni
jeden Jahres, erstmals auf jl.Bezember 1936 zu.
Bie Rückzahlung des Barlehens hat mindestens in Höhe
der schuldigen Reichsmarkbeträge zuzüglich der Z&insen,et=
waigen Kosten usw. zu erfolgen.
3.1 al Bas Barlehen ist vom Auszahlung stag an zu dem bei der
Mürtt.Girozentrale ^ürtt,Landeskommunal bank —Stuttgart für
voll ausbezahlte Kommunaldarlehen mit gegenseitiger 3monat=
lieber Kündigung üblichen Zinssatz zu verzinsen. Sollte
jedoch der durchschnittliche Zinssatz der beteiligten Ober
amtssparkassen für Hypotheken- oder Grundschuldu^darlehen
höher sein als der Kommunaldarlehenszinssatz der Hürtt.
Girozentrale, so ist das Barlehen zu dem durchschnittlichen
Zinssatz für Hypotheken- oder Grundschulddarlehen der be=
teiligten Oberamtssparkassen zu verzinsen. Be r Zinsfuß werd
auf jeden Zins Zahlungstermin als Burehsehnittssatz für das
Vorhergehende Halbjahr errechnet.
Ber Zins kann aber auch durch Vereinbarung zwischen
Gläubiger und Schuldner jederzeit anders festgesetzt werder
b) Bie Zinsen sind halbjährlich je auf 31. Harz und jO^Sept.
im übrigen auf den Verfalltag zu entrichten.
o5 Bei Verzug in der Zinszahlung von mehr als 13 Tagen erhöht
sieh der Zins für jeden an gefangenen Kalendermonat, in dem
sich der Schuldner im Verzug befindet, um 1 % für das Jah
aus der ganzen Schuld.
4,7 Außer diesem Z^ns bezahlt der Schuldner mit der halb
jährten Zinszahlung, erstmals am 31• März 1933, dem Gläu^
biger jeweils 1 $ des voll ausbezahlten Barlehensbetrags
als zusätzliche Verzinsung und zwar solange, bis diese